Antrag - 2017/AN/3042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Land, anderen Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden in Verhandlungen zu treten. Ziel ist es dabei eine Gesetzesänderung zu erreichen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung für kommunale Beamte, wie bei Arbeitnehmern einführt. Vorlage sollen dabei die geplanten gesetzlichen Regelungen in Hamburg sein.

 

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Begründung:

Bisher haben Beamte und ggf. ihre Angehörigen einen Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn, i. d. R. zwischen 50 und 80 Prozent. Bei Beamten der Hansestadt Rostock ist dies die Hansestadt. Der Anteil der Krankheitskosten, der nicht durch die Beihilfe getragen wird, ist durch den Beamten zusätzlich über eine Krankenversicherung - privat oder gesetzlich - abzusichern. Entscheidet sich der Beamte für die Gesetzliche Krankenversicherung, muss er aber den Versicherungsbeitrag komplett, daher inklusive dem normalen Arbeitgeberanteil, alleine bezahlen. Dies sind über 15,5 Prozent von seinen Bezügen. Im Vergleich dazu ist die Private Krankenversicherung häufig für junge, gesunde Beamte günstiger, da nur der fehlende Teil der Krankheitskosten bezahlt werden muss. Eine echte Wahlmöglichkeit für den Beamten besteht daher nicht. Insbesondere Beamte mit Vorerkrankungen haben zusätzlich Probleme überhaupt eine Private Krankenversicherung zu finden. Kinder und der Ehepartner sind bei der PKV mit eigenen Beiträgen zu versichern.

Der Antrag hat daher das Ziel für Beamte eine echte Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV zu schaffen, indem der Dienstherr bei Verzicht auf die Beihilfe den normalen Arbeitgeberanteil der GKV übernimmt.

 

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Beschlüsse

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13.09.2017 - Bürgerschaft - überwiesen

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19.09.2017 - Personalausschuss - abgelehnt

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21.09.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.10.2017 - Bürgerschaft - abgelehnt