Beschlussvorlage - 2017/BV/3028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Zwölfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlage 2-5).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418, 2011/BV/2449, 2012/BV/3783, 2013/BV/5089, 2014/BV/0132, 2015/BV/1116, 2016/BV/1998

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2018 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2, Seite 5) Gebührensätze, die in allen Reinigungsklassen zwischen 1,3 und 3,9 Prozent steigen werden.

 

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden im kommenden Jahr um 147.000,- € steigen (Anlage 2 Seite 2).

Diese Kostensteigerung ergibt sich aus gestiegenen Kosten bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) und steigenden Kosten bei den Ämtern der HRO. Dazu ausführlich in den Abschnitten „Kosten der SR GmbH“ und „Kosten der Stadtverwaltung“.

 

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr werden die Kosten des Teams Fugengrün, der Entsorgung des Straßenkehrichts, der Stadtverwaltung und der Zu- und Abschläge aus der Nachkalkulation 2016 auf die einzelnen Leistungsarten umgelegt (Anlage 2 Seite 3). Für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Leistungsarten Fahrbahnreinigung, Winterdienst Fahrbahn, Gehwegreinigung und Winterdienst Gehwege relevant.

 

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2018 ermittelt.

Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kosten der SR GmbH

Die Gesamtkosten der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2017 um 138.000 € steigen, das entspricht einer Kostensteigerung um 2,6 Prozent. Dafür sind in erster Linie gestiegene Personalkosten verantwortlich.

Für die Beschäftigten der SR sind Entgelterhöhungen zum 01.01.2018 mit dem am 30.06.2017 abgeschlossenen 3. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbart. Die Entgelterhöhungen erfolgen für alle Lohngruppen als Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,2%, außerdem wird in allen Entgeltgruppen die Entgeltstufe 1 abgeschafft, wodurch die SR GmbH für neueinzustellende Arbeitnehmer attraktiver wird.

Bezogen auf die Lohnsumme der SR GmbH ergibt sich aufgrund des 3. Änderungstarifvertrags für das Jahr 2018 eine Lohnerhöhung von 2,48 %.

Die für 2018 erfolgte Lohnerhöhung liegt im Bereich der Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes für das Jahr 2017.

Lohnkostenerhöhend wirkt sich in der Kalkulation für das Jahr 2018 auch die Umstellung des Umlageverfahrens bei der Festsetzung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft aus.   

 

In den Kosten für das Jahr 2018 sind die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine, einer Kleinkehrmaschine, zweier Wildkrautentfernungsgeräte, eines Abfallsaugers, eines Fahrrades und von zwei Räum- und Streufahrzeugen berücksichtigt. Durch die Beschaffung steigen die Abschreibungs- und Zinskosten für das Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr entsprechend an.

 

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die gestiegenen Kosten ist die Erweiterung des Leistungsumfanges. Für den Bereich Petrischanze und Holzhalbinsel wurde ein vierter Handreiniger beauftragt, der von April bis einschließlich Oktober diesen Bereich täglich reinigt. Darüber hinaus sind annähernd 1.000.000 m² Gehwegreinigung pro Jahr dazu gekommen. Die Erweiterung der Gehwegreinigung bezieht sich unter anderem auf Bereiche, an denen die HRO selbst Anlieger ist. Da sowohl die Kosten des vierten Handreinigers als auch die Kosten der Anliegerpflichten der HRO nicht auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden können, erhöht sich dadurch der Zuschuss der HRO (Anlage 2 Seite 2).

 

Dagegen sinken die Kosten für den Dieselkraftstoff im Vergleich zum Jahr 2017.

 

Der Preis für die Kehrgutentsorgung steigt um 7,6 % das entspricht einer Summe von

8.900,- €. Dieser Preis wurde durch die SR GmbH wie in den Vorjahren in einem Vergabeverfahren nach VOL/A im Wettbewerb ermittelt.

 

 

Kosten der Stadtverwaltung

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2017 um 9.000 € steigen.

Wie bei der SR GmbH ist das auf tarifbedingte Erhöhungen der Personalkosten zurückzuführen.

Der Anteil der Kosten der Stadtverwaltung an den Gesamtkosten beläuft sich damit im Jahr 2018 auf 10,6 %.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut

ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.

In der Hansestadt Rostock sind dies z. B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

Da ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z. B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von 58.600,00 €. Diese werden in der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2018 gebührenmindernd berücksichtigt.

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2018 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

 

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr für das Jahr 2018 pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2017

Gebührensatz 2018

Änderung %

1

80,16 €

82,92 €

3,4

2

51,84 €

53,88 €

3,9

3

31,92 €

33,12 €

3,8

4

25,80 €

26,52 €

2,8

5

16,68 €

17,04 €

2,2

6

9,48 €

  9,60 €

1,3

7

5,28 €

  5,40 €

2,3

 

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1Zwölfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor

 

Anlage 2Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2018 (Seiten 1 - 6)

 

Anlage 3Kosten für die Reinigung und Winterdienst auf Straßen die nicht gebührenfähig sind (1 Seite)

 

Anlage 4Nachkalkulation 2016 (1 Seite)

 

Anlage 5Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2018 (Seiten 1 – 3)

 

Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten

 

Anlage 6Vertrag über die Straßenreinigung

 

Anlage 7geplanter Leistungsumfang 2018

 

Anlage 8Bericht über die Angebotspreise 2018 (Preisprüfung)

 

Anlage 9Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für 2018 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt: 54501Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

54501

3.811.500,-€

5.752.700,-€

3.811.500,-€

5.752.700,-€

2019

54501

3.811.500,-€

5.752.700,-€

3.811.500,-€

5.752.700,-€

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.10.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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08.11.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen