Stellungnahme - 2017/AN/2972-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Wohnungsbau zu fördern, der für alle bezahlbar ist, ist eine strategische Leitlinie der Stadtverwaltung. Ein Bündnis für Wohnen kann dabei hilfreich sein. Dazu müssen Partner gefunden werden, die zu einer Mitwirkung bereit sind. Der Oberbürgermeister kann lediglich beauftragt werden, ein „Bündnis für Wohnen“ ins Leben zu rufen.

 

Die Ziele müssen mit den Partnern des Bündnisses erörtert werden. Die im Beschluss enthaltenen Elemente können als Zielvorgaben für das Bündnis aufgenommen werden.

 

Über die Ziele und die Gründung eines Bündnisses für Wohnen sollte partnerschaftlich mit den Beteiligten diskutiert und entschieden werden.

 

Eine Beschlussvorlage über die Gründung und zu den Zielsetzungen der Vereinbarung sollte erst danach der Bürgerschaft vorgelegt werden. Die Bürgerschaft kann dann beschließen, ob die Stadt das Bündnis unterzeichnet. Da diverse andere Partner beteiligt sind, besteht keine Grundlage für eine Entscheidung der Bürgerschaft über die Gründung eines solchen Bündnisses ohne vorherige Abstimmung mit den Bündnispartnern.

 

In Vertretung

 

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

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05.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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07.09.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben