Beschlussvorlage - 2017/BV/2994

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der südlichen Teilfläche (Teilfläche 1) des Bebauungsplans Nr. 12.W.188 „Ehemalige Molkerei“, Neubrandenburger Straße

begrenzt:

      im Norden: - südlich der im B-Plan Nr. 12.GE.68 Gewerbegebiet „Kassebohm“ 

                           festgesetzten Gewerbefläche             

      im Osten:   - nordwestlich des Wohngebietes Kassebohm bis zum südlichen

                         Grundstücksende der ehemals neuen Molkerei

      im Süden:  - Grundstücksgrenze der ehemals neuen Molkerei einschließlich

                           Lärmschutzwall

      im Westen: - entlang der Neubrandenburger Straße (L 191/B 103) bis zum

              Grundstücksende der alten Molkerei

und die Begründung dazu werden in der vorliegenden  Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2015/BV/1006  Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12.W.188 "Ehemalige Molkerei", Neubrandenburger Straße 

 

Sachverhalt:

Ziel der Aufstellung des gesamten Bebauungsplans ist vor allem die Neuordnung der großen Brachflächen südlich der Bahnlinie, die derzeit einen städtebaulichen Missstand am südöstlichen Ortseingang von Rostock darstellen und die Umwidmung von Gewerbegebiets- in Wohnbauflächen.

 

Die gesamten Flächen sind mit den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 12.GE.68 „Gewerbegebiet Kassebohm“ im nördlichen Teil und Nr. 12.GE.76 „Molkereigenossenschaft Küstenland“ im südlichen Teil überplant.

Ein großer Teil der Gewerbegebiete steht bis heute leer bzw. weist einen schlechten bis ruinösen Zustand auf (ehem. Betonwerk). Die erforderliche innere Erschließung des Gewerbegebietes konnte bis heute nicht realisiert werden. Für diese Fläche sind noch weitere Untersuchungen hinsichtlich Nutzungsmöglichkeiten auch für Wohnungsbau, erforderlich. Deshalb werden sie im Verfahren abgetrennt und nur die Teilfläche 1 (alte und neue Molkerei) soll jetzt zur Auslegung gebracht werden.

 

Der gewerbliche Bereich der alten und neuen Molkerei ist als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant worden, um in der Hansestadt dringend benötigte Wohnbauflächen zur Verfügung stellen zu können.

Im direkten Anschluss an das Wohngebiet Kassebohm werden dabei vorwiegend Flächen für eine Einfamilienhausbebauung neu erschlossen. Entlang der Neubrandenburger Straße (L 191) werden mehrgeschossige Wohnhäuser entstehen können, die ggf. auf spezielle Wohnzwecke (z.B. altengerechtes Wohnen, alternative Wohnformen) ausgerichtet werden.

Dabei ist im Verfahren die Notwendigkeit der Errichtung von sozialen Einrichtungen geprüft (z.B. einer Kindertagesstätte) worden. Für eine Kindertagesstätte besteht eine planerische Notwendigkeit und eine entsprechende Flächenfestsetzung wurde dafür getroffen.

 

Vorhandene Wohngebäude und z.T. Gewerbebetriebe genießen Bestandsschutz und sind in die Planung integriert worden.

Die Verkehrserschließung des Plangebietes (Teilfläche 1), sowie die Ver- und Entsorgung sind insgesamt neu zu regeln. Fuß- und Radwegebeziehungen in die Umgebung sind berücksichtigt worden. Die von Süden aus dem Wohngebiet Kassebohm kommende Grünachse soll als breiter Grünstreifen vom Südosten des Plangebietes über den begrünten Wall östlich der Fläche „neue Molkerei“ in nordöstliche Richtung fortgesetzt werden. Entlang der Neubrandenburger Str. verläuft bereits ein Fuß-/Radweg.

 

Ein Begleitplan der grünordnerischen Belange wurde erarbeitet, dessen wesentliche Inhalte sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan integriert worden. Darüber hinaus liegen ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Immissionsschutzgutachten zu Verkehrslärm und gewerblichen Emissionen und ein Altlastengutachten vor.

 

Insgesamt können, vorbehaltlich der weiteren Planung, etwa 8 ha Wohnbauflächen ausgewiesen werden.

 

Der Eigentümer (Investor) schließt mit der Stadt einen Erschließungsvertrag zur Durchführung aller erforderlichen Erschließungsmaßnahmen

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten und Kosten für erforderliche Gutachten wurden von der Hansestadt Rostock      übernommen. Für die Stadt entstehen keine neuen Kosten.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.09.2017 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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21.09.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.09.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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10.10.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.10.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen