Änderungsantrag - 2016/BV/1919-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen zur Installation einer WC – Anlage für die Großmarkt GmbH und die Öffentlichkeit in die derzeitigen Bauplanungen für den Markt Reutershagen einzuordnen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2, 3 Nr. 13 und § 38 KV M-V

§ 4 Abs. 4 Ortsbeiratssatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0527/07-BV vom 09.04.2008

2015/AN/0967

 

Sachverhalt:

Seit Jahresbeginn wird der Markt Reutershagen nach langer Zeit umgebaut. Bis Ende 2016 wurden Ortsbeirat und Ortsamt in dafür notwendige Konsultationen einbezogen.

Im Juni 2017 erfolgte die Vorstellung des Bauablaufes in der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates.

Die seit Jahrzenten vorhandene Händlertoilette wurde im Frühjahr abgerissen und soll nicht wieder im Rahmen der Marktumgestaltung aufgebaut werden.

Für die Umgestaltungszeit wurde eine Interimslösung für die Markthändler organisiert.

Während bis zum Jahresende 2016 das Vorhandensein einer Händlertoilette für die Marktbetreiber in den Planungsunterlagen ersichtlich war, hieß es in der OBR-Sitzung im Juni. „ Davon ist nichts bekannt!“

Gespräche der Großmarkt GmbH zur Lösung des Problems blieben bisher ergebnislos.

Das ordnungsgemäße Marktgeschehen ist nur möglich, wenn auch die hygienischen und gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Händler erfüllt sind.

Auf Grund der o.g. Situation ist das normale werktägliche Marktgeschehen für die Einwohner von Reutershagen gefährdet und das kann vom Ortsbeirat Reutershagen nicht akzeptiert werden.

 

Wenn der Neuaufbau einer Toilette derzeit nicht realisierbar ist, müssen aber jetzt die Voraussetzungen für eine spätere Errichtung geschaffen werden. Das heißt, die technischen Anschlüsse für die Nutzung von Frischwasser, Abwasser und elektrischem Strom für die Markthändler muss nun geschaffen werden.

 

Gleichzeitig spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, dass diese Anlage auch durch die Öffentlichkeit genutzt werden kann. Hierfür ist der Ausschluss dieser Möglichkeit in der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranagen der HRO“ (Anlage 2, Seite 2)  erforderlich. (ÄA 2014/BV/0072-05 (ÄA) vom 15.04.2015)

 

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Peter Jänicke

Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.08.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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31.08.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.09.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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13.09.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen