Stellungnahme - 2017/AN/2915-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

keine

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

 

 

 

 

Eingehende Förderanträge prüft die Hansestadt Rostock derzeit nach den bestehenden Grundsätzen und Förderrichtlinien.

 

Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hansestadt Rostock hat dies im Rahmen einer eigenen Richtlinie konkretisiert. Im Rahmen der Finanzierung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wurde eine entsprechende Richtlinie erlassen, wonach Veranstaltungen und Maßnahmen, die eindeutig religiöser oder parteipolitischer Art sowie schulischer Bildung entsprechen, nicht förderfähig sind.

 

Um dies auch für die weiteren Bereiche der Verwaltung zu konkretisieren, können die „Allgemeinen Grundsätze für Förderrichtlinien in der Hansestadt Rostock“ in der „Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehenden Stellen“ folgenden Zusatz erhalten:

 


 

 

 

 

Ergeben sich im Zusammenhang mit der inhaltlichen Gestaltung des Projektes, in der Person des/der Projektverantwortlichen, des Projektträgers als Zuwendungsempfänger Anhaltspunkte, die auf eine politisch extreme oder religiös extreme Position schließen lassen, wird vom Verfassungsschutz des Landes eine Stellungnahme eingeholt. Diese wird Teil der Zuwendungsentscheidung.

 

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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05.09.2017 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen