Informationsvorlage - 2017/IV/2961

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zum Beschluss Nr. 2017/AN/2880 wird mitgeteilt, dass die Auszahlung des Begrüßungsgeldes für Auszubildende, die in der Hansestadt Rostock erstmalig ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen, mit folgendem Ergebnis geprüft wurde:

 

Wie bei Studierenden könnte das Begrüßungsgeld für Auszubildende eine Anmeldung mit erstem Wohnsitz in Rostock fördern, die der Stadt im Rahmen der Finanzzuweisung aus dem Finanzausgleich (FAG) zusätzliche Einnahmen bringen.

 

Für 2018 und Folgejahre ist von einer Zuweisung (FAG) pro Einwohner in Höhe von
595,60 EUR auszugehen.

 

Diese zusätzlichen Einnahmen hätten aber zur Folge, dass der Schullastenausgleich, den die Stadt Rostock für Einpendler an Rostocker Berufsschulen erhält, zum Teil entfällt.

 

Die Einnahmen der Hansestadt Rostock sind je Einpendler nach Landkreis und Berufsschule unterschiedlich. Für das Schuljahr 2016/2017 wurde für 2655 Auszubildende ein Schullastenausgleich in Höhe von 2.072.649,25 EUR an die Hansestadt Rostock gezahlt.

(s. Anlage 1)

 

Die Zahlung des Schullastenausgleichs an Auszubildende knüpft an unterschiedliche Voraussetzungen an.

 

Gruppe 1

Besteht ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb, richtet sich die Zahlung des Schullastenausgleichs nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes. Ein Wohnsitzwechsel des Auszubildenden hätte keine Auswirkung auf die Zahlung des Schullastenausgleichs. Im Schuljahr 2016/2017 betrifft es 1924 Auszubildende. Das entspricht etwa 72 % der Gesamtzahl der Auszubildenden, für die ein Schullastenausgleich gezahlt wird.

 

 

Gruppe 2

Besteht kein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, dann wird der Schullastenausgleich gezahlt, wenn der Auszubildende im Umland wohnt und an einer kommunal getragenen Berufsschule eine Vollzeitausbildung absolviert. Bei Wohnsitznahme in der Hansestadt Rostock würde der Schullastenausgleich entfallen. Im Schuljahr 2016/2017 waren 731 Auszubildende in einer solchen Vollzeitausbildung (VZ). Das entspricht etwa 28 %. (s. Anlage 2)

 

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich anhand der vorliegenden Zahlen nicht festlegen.

 

Um Einnahmen und Ausgaben für die Auszahlung des Begrüßungsgeldes an Auszubil-dende unter Berücksichtigung des Schullastenausgleichs darstellen zu können, kann nur mit Durchschnittswerten gerechnet werden. Sie stellen sich wie folgt dar:

 

Auszubildende

Anzahl der Auszubildenden

Anzahl der Auszubildenden in %

Schullastenaus-gleich

Durchschnitt je Auszubildenden

Gruppe 1

1.924

≈   72 %

              1.176.561,60 €

≈   611,52 €

Gruppe 2

 731

≈   28 %

896.087,65 €

≈ 1.225,84 €

Gesamt

2.655

100 %

              2.072.649,25 €

 

 

Wird der ermittelte Prozentsatz der Gruppen der Auszubildenden auf die angenommene Anzahl von 300 Auszubildenden übertragen, liegt bei der Gruppe 2 die Anzahl der Auszubildenden, die ein Begrüßungsgeld erhalten könnten, bei 84.

Für diese angenommenen 84 Auszubildenden würde der Schullastenausgleich bei Wohnsitznahme in der Hansestadt Rostock entfallen.

Bei allen anderen Auszubildenden bleibt der Schullastenausgleich unberührt.

 

Im Durchschnitt könnte pro Jahr folgendes Ergebnis stehen:

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Finanzzuweisung aus dem FAG erst zwei Jahre versetzt wirksam wird.

 

Darstellung zur Gruppe 1 mit einer Annahme von 216 Auszubildenden mit Ausbildungsbetrieb, die Begrüßungsgeld erhalten könnten:

 

Jahr

Auszahlung der HRO an Azubi

erhöhte

Zuweisung

FAG

Einnahmezugewinn

aus dem Schullastenausgleich

Einnahmezugewinn

der HRO

2018

32.400,00 €

0,00 €

00,00 €

00,00 €

2019

32.400,00 €

0,00 €

00,00 €

00,00 €

2020

32.400,00 €

128.649,60 €

00,00 €

128.649,60 €

2021

32.400,00 €

128.649,60 €

00,00 €

128.649,60 €

 

Darstellung zur Gruppe 2 mit einer Annahme von 84 Auszubildenden, ohne Ausbildungsbetrieb, die Begrüßungsgeld erhalten könnten:

 

Jahr

Auszahlung der HRO an Azubi

erhöhte

Zuweisung

FAG

Einnahmeverlust

aus dem Schullastenausgleich

Einnahmeverlust

der HRO

2018

12.600,00 €

0,00 €

-102.970,56 €

-102.970,56 €

2019

12.600,00 €

0,00 €

-102.970,56 €

-102.970,56 €

2020

12.600,00 €

50.030,40 €

-102.970,56 €

- 52.940,16 €

2021

12.600,00 €

50.030,40 €

-102.970,56 €

- 52.940,16 €

 

 

 

 

 

Gesamtdarstellung aller angenommenen 300 Auszubildenden, die ein Begrüßungsgeld erhalten könnten

 

Jahr

Auszahlung der HRO an Azubi

erhöhte

Zuweisung

FAG

Einnahmeverlust aus dem Schullastenausgleich

Einnahmeverlust (-)

Einnahmezugewinn (+)

der HRO

2018

45.000,00 €

0,00 €

-102.970,56 €

-102.970,56 €

2019

45.000,00 €

0,00 €

-102.970,56 €

-102.970,56 €

2020

45.000,00 €

178.680,00 €

-102.970,56 €

+ 75.709,44 €

2021

45.000,00 €

178.680,00 €

-102.970,56 €

+ 75.709,44 €

 

Die Auszahlung eines Begrüßungsgeldes an Auszubildende, die in der Hansestadt Rostock erstmalig ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen, würde für den berechneten Zeitraum von 2018 bis 2021 nicht zu Mehreinnahmen führen, da der Einnahmeverlust höher ist als der Zugewinn.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche Ausgaben auch durch einen Leistungsbezug nach SGB II entstehen könnten.

 

Seit dem 01.08.2016 sind Auszubildende während einer beruflichen Ausbildung im dualen System oder der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem SGB II leistungsberechtigt.

 

Die Einführung des Begrüßungsgeldes für Auszubildende führt nicht zu Mehrausgaben bei den Leistungen für die Unterkunft und Verpflegung. Zwar werden zum Ausbildungsbeginn wieder junge Menschen ihren Wohnsitz nach Rostock verlegen und ggf. Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen, jedoch geschieht dies, weil sie einen Ausbildungsplatz in der Hansestadt Rostock haben und nicht, weil sie hier ein Begrüßungsgeld erhalten.

 

Wer leistungsberechtigt ist, kann vom Begrüßungsgeld nicht profitieren.

Das Begrüßungsgeld wird nach § 11 SGB II als Einkommen berücksichtigt und führt daher im Monat des Zuflusses zu einer Minderung oder zum Wegfall der Leistungen des Hanse-Jobcenters. Diese Tatsache wird Auszubildende nicht motivieren, sich in der Hansestadt Rostock mit Hauptwohnsitz anzumelden. Dem Auszubildenden entsteht ein Bürokratie-aufwand, ohne dass er einen finanziellen Gewinn dadurch hätte.

Nutznießer des Begrüßungsgeldes für Auszubildende wären nur diejenigen Auszubildenden, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können.

 

Aus der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist ersichtlich, dass im Januar 2017 in der Hansestadt Rostock 289 Auszubildende Leistungen des Jobcenters erhalten haben, jedoch nicht in welcher Höhe und Zusammensetzung. Es ist auch nicht ersichtlich, ob es sich bei den Auszubildenden um Rostocker handelt oder um Zugezogene.

Eine abschließende Ermittlung des fiskalischen Nettoeffekts ist daher nicht möglich.

 

Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes an Auszubildende ist mit der Auszahlung des Begrüßungsgeldes an Studierende nicht vergleichbar. Während das Begrüßungsgeld an Studierende Vorteile für alle Beteiligten bringt, sind die Folgen des Begrüßungsgeldes an Auszubildende viel komplexer. Neben den Einnahmen aus dem FAG können zusätzliche Ausgaben und Einnahmeverluste entstehen, die den Haushalt der Hansestadt Rostock belasten.

 

 

 

 

 

 

 

Ein Begrüßungsgeld für Auszubildende würde aber auch positive Signale senden. Neben dem „Willkommen“ in der Hansestadt Rostock würde es die Wertschätzung der dualen Ausbildung zeigen und diese mit der akademischen Bildung auf eine Stufe stellen.

Der Zuzug junger Menschen in die Hansestadt Rostock kann darüber hinaus einen positiven Einfluss auf die Zusammensetzung der Bevölkerung in den Stadtteilen haben.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.09.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.10.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben