Stellungnahme - 2017/AN/2935-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Durchführung von Planungswettbewerben unterliegt der Richtlinie Planungswettbewerbe (RPW 2013). Darin ist in § 5 die Wettbewerbsdurchführung geregelt.

Die Verwaltung der Hansestadt Rostock hat sich in der Vergangenheit an die RPW 2013 gehalten und wird auch zukünftig von einem rechtskonformen Umgang mit der RPW 2013 nicht abweichen.

 

Insbesondere mit Blick auf den vorliegenden Antrag der Fraktionen von CDU und der Linken, bezüglich eines Bündnisses für Wohnen in der Hansestadt Rostock gilt es, von Fall zu Fall abzuwägen, inwiefern Wettbewerbsmechanismen geändert oder ergänzt werden sollen.

 

Das zu bildende Bündnis muss Gestaltungs-und Wettbewerbsfragen, eingebettet im Stadtentwicklungskontext behandeln. Sollten Zeit und Umstände für die Einführung oder Änderung von Planungswettbewerben sprechen, kann dies zum gegeben Zeitpunkt eingeführt werden.

 

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1.Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben