Stellungnahme - 2017/AN/2917-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der benannte Wegeabschnitt ist bisher unfallunauffällig und hat eine untergeordnete Bedeutung, da insbesondere an der Trasse Langenort keine Quellen und Ziele für Radfahrer und Fußgänger bestehen. Von den Wohngebieten zu den Bushaltestellen sind jeweils Wegebeziehungen vorhanden. Im Kurvenbereich F.-Schuchard-Str. /Langenort ist die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Der Radverkehr kann aufgrund der geringen Verkehrsbelegung ca. 230 Kfz/Spitzenstunde auf der Fahrbahn geführt werden (Grenze 400 Kfz/Stunde).

Des Weiteren existiert parallel eine Alternativroute durch die Wohngebiete, die auch für Radfahrer sehr gut nutzbar ist (Anlage).

Im Hinblick auf eine weitere Wohnungsbauentwicklung im Gebiet (B-Plan Langenort Hufe) wird das Amt für Verkehrsanlagen die Einordnung eines Fußweges in den B-Plan anregen und ihn in die mittelfristige Investitionsplanung aufnehmen.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

Anlage:

Lageplan – Darstellung Alternativweg

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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05.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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21.09.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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27.09.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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11.10.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben