Stellungnahme - 2017/AF/2848-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

  1. Information zur Beschlussfassung Bedarfskonzeption; Umgang mit
    ÄA 2015/AN/0967-03, vom 08.07.2015

Im Zuge der Vorbereitung einer Beschlussfassung kam es zu Verzögerungen bei der

Mitzeichnung. Unterdessen liegen alle Unterschriften vor; die Vorlage wird der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. In Anlage 2 der Bedarfskonzeption ist eine Zusammenstellung der Abwägung zu allen Änderungsanträgen enthalten.

Der Änderungsantrag der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch·09 (2015/AN/0967-03 (ÄA)) im ·Zuge der ersten Vorlage der Bedarfskonzeption ist in die Überarbeitung der Konzeption eingeflossen.

Die Prüfung des Abschlusses von vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten findet sich unter Nr. 7.2, 4. Anstrich der Bedarfskonzeption.

Die Bedarfskonzeption konzentriert sich ausschließlich auf die abgegrenzten Räume. Die Bewirtschaftung öffentlicher Sanitäranlagen ist keine Pflichtaufgabe der Kommune. Vor allem aus diesem Grund in Verbindung mit der laufenden Haushaltskonsolidierung stehen nur sehr begrenzte Unterhaltungskosten zur Verfügung, die vollumfänglich zur Erfüllung der bestehenden Verträge benötigt werden. Zusätzliche Sanitärstandorte, die sich nicht in prioritären Lagen - also den durch die Arbeitsgruppe herausgearbeitete_n Versorgungszonen befinden, sind somit schwierig.

 

 

  1. Verantwortung für die Bedarfskonzeption

Die Bedarfskonzeption wurde in einer Arbeitsgruppe unter Federführung der

 Tourismuszentrale Rostock erarbeitet und abgestimmt. Das Amt für Umweltschutz hatte hier die inhaltliche und organisatorische Bearbeitung inne. Fragestellungen, die über die Versorgungszonen der Bedarfskonzeption hinausgehen, werden an die jeweils verantwortliche Organisationseinheit übergeben.

 

  3. Anfrage Besitos"

Die Bedarfskonzeption für kommunale Sanitäranlagen in der Hansestadt Rostock sieht Anlagen nur in den Tourismusschwerpunkträumen Warnemünde und Stadtzentrum/Innenstadt vor (siehe Anhang 3 und 4 der Bedarfskonzeption).

Das „Besitos" befindet sich nicht im touristischen Kernbereich Innenstadt. Daher ist hier laut Konzeption keine kommunale Sanitäranlage vorgesehen. Hier, wie auch in anderen Bereichen des Stadtgebietes der HRO, können Angebote von Privaten auch unabhängig vom Konzept umgesetzt werden. Der Vorgang wurde daher zuständigkeitshalber an das Hafen -  und Seemannsamt gegeben.

Zugleich möchte ich auf die Rahmenplanung „Stadthafen" verweisen, in der im Zuge der Entwicklung des Stadthafens zu einem touristischen Schwerpunktbereich Rostocks, auch Sanitäranlagen eingeplant werden.

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Beschlüsse

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben