Antrag - 2017/AN/2927

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Möglichkeiten zur Festsetzung der neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ bei allen zukünftigen B-Plänen vorrangig zu prüfen. Bestehende B-Pläne und laufende B-Planverfahren sollen unter diesem Blickwinkel betrachtet  und gegebenenfalls geändert werden.

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Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock wächst. Nach aktuellen Prognosen dürfen wir im Jahr 2030 mit nahezu 235.000 Einwohnern rechnen. Dieser erfreuliche Umstand bringt zugleich große Herausforderungen mit sich: Wir brauchen dringend deutlich mehr Wohnraum, um der wachsenden Einwohnerzahl auch gerecht werden zu können. Bei diesem Ziel dürfen jedoch weder die Wohn- und Lebensqualität noch die Interessen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Umwelt vergessen werden. Zugleich muss zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, um dem Anstieg der Mietpreise infolge der gestiegenen Nachfrage wirksam zu begegnen. 

Die Hansestadt Rostock muss infolgedessen im Innenbereich auch stärker nachverdichten. Die im März 2017 auf Bundesebene beschlossene Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ in der Baunutzungsverordnung soll das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen erleichtern und planerisch eine „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ ermöglichen.
Damit hat der Gesetzgeber den Kommunen und den Planungsbehörden ein neues Instrument in die Hand gegeben, das auch in der Hansestadt Rostock zur Anwendung kommen muss. 

Das Zusammenleben der Menschen in den Städten ist von Vielfalt und Wandel geprägt: Gerade in Ballungszentren stoßen unterschiedliche Wünsche und Interessen aufeinander. Die Stadtentwickler müssen nicht nur die sozialen Folgen von Bebauungsplänen berücksichtigen, sondern auch ökologische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Aspekte mit dem zunehmenden Wunsch öffentlicher Beteiligung organisieren. Flächenversiegelung, ausreichend Grünflächen, Kindertagesstätten, Schulen, Gewerbeinteressen und baurechtliche Standards sind nur einige Schlagworte, die modernes Bauen beinhalten und Erfordernisse von neuen Bebauungsplänen aufzeigen.

 

Mit der Einführung der neuen Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" in der Baunutzungsverordnung können die vielfältigen Interessen und Anforderungen städtischer Wohnbebauung leichter als bisher in Einklang gebracht werden.

 

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Daniel Peters

Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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08.08.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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13.09.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Möglichkeiten zur Festsetzung der neuen Gebiets­kategorie „Urbane Gebiete“ bei allen zukünftigen B-Plänen vorrangig zu prüfen.

Bestehende B-Pläne und laufende B-Planverfahren sollen unter diesem Blickwinkel betrachtet und gegebenenfalls geändert werden.

 

 

Beschluss Nr. 2017/AN/2927:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Möglichkeiten zur Festsetzung der neuen Gebiets­kategorie „Urbane Gebiete“ bei allen zukünftigen B-Plänen vorrangig zu prüfen.
 

Bestehende Bebauungspläne und laufende Bebauungsplanverfahren sollen gegebenenfalls unter diesem Blickwinkel betrachtet und geändert werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt