Änderungsantrag - 2017/BV/2792-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im 2. Entwurf des Bebauungsplanes werden im Textteil unter Punkt 1.1 im 1. Absatz der 2. Anstrich („Betriebe des Beherbergungsgewerbes“) und der 3. Anstrich („sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“) gestrichen.

Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend angepasst.

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Begründung:

Wesentliches Ziel der Stadtentwicklung ist die Schaffung von Wohnraum in allen Stadtteilen. Bei Neuinvestitionen in Gebäude gilt es, strukturelle Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Nachträglich ist dieses kaum möglich (vergl. Ferienwohnungen in Warnemünde). In Markgrafenheide stehen bedarfsdeckend Übernachtungsmöglichkeiten für alle Preis- und Zielgruppen (Hotel, Campingplatz, private Ferienwohnungen, Pensionen, Strandresort) zur Verfügung. Ziel der Tourismuskonzeption 2020 ist es nicht, deren Anzahl zu erhöhen. Vielmehr geht es um Verbesserung der Qualität und die Schaffung ergänzender Angebote für die Zeit der Nebensaison. Die Verantwortlichen vor Ort engagieren sich seit Jahren für eine ausgewogene Ortsentwicklung. Die o.g. Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes widersprechen den Zielen der Ortsentwicklung (vergl. Einwohnerforum zur 2. Fortschreibung des Rahmenplanes Markgrafenheide). Die Einwohner wünschen sich einen ganzjährig "lebendigen Wohnort" mit entsprechender Infrastruktur, insbesondere im Ortszentrum. Die Möglichkeit weiterer Beherbergungsbetriebe/Ferienwohnungen an diesem Standort widerspricht diesen Zielen und ist daher auszuschließen.

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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12.07.2017 - Bürgerschaft - abgelehnt