Beschlussvorlage - 2017/BV/2897
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 "Am Rathaus/Am Schilde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.06.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Mitte; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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Jul 19, 2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Aug 8, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Aug 30, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Sep 7, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 13, 2017
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Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet begrenzt durch:
- im Norden: durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“
- im Osten: durch die Grundstücke östlich der „Kleine
Wasserstraße“
- im Süden: durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus
und durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der
Grundstücke an der „Große Scharrenstraße“
- im Westen: durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den
Straßenbahngleisen
soll der Bebauungsplan Nr. 11.MK.200 „Am Schilde“ aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die im Quartierblatt „Neuer Markt“ (BS-Beschluss 2015/BV/1379) dargestellten Planungsziele umzusetzen.
Insbesondere sind dies:
- Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern im nördlichen Bereich (Baufelder 2 und 3)
- Neubau einer Erweiterung des Rathauskomplexes, inkl. eines neuen Bürgerschaftssaals
- Festsetzung der Nutzung
- Festsetzungen der maximalen Kubatur (Höhen, Baugrenzen) und zu den Abstandflächen
- Festsetzung der privatisierbaren und öffentlichen Flächen
- Festsetzung der Anzahl der Stellplätze in Tiefgaragen mit einer gemeinsamen Einfahrt von der Straße „Vogelsang“; mit angemessener Reduzierung der derzeit nach der Stellplatzsatzung Notwendigen Stellplätze
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes ist ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.
Zur Absicherung des Immissionsschutzes ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen.
4. Von der formellen frühzeitigen Bürgerbeteiligung kann gemäß § 13 (2) 1 zur Beschleunigung des Verfahrens abgesehen werden. Durch die Beteiligung des Ortsbeirates Stadtmitte (öffentliche Veranstaltungen) zum Quartierblatt „Neuer Markt“ als Ergänzung des Städtebaulichen Rahmenplanes zum „Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ sowie die öffentliche Vorstellung des Quartierblattes in 2 Bürgerforen hat eine breite Beteiligung bereits stattgefunden.
25.09.2014 Bürgerforum zum Planungsstand
27.08.2015 Bürgerforum zum Planungsstand
12.01.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
17.02.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
16.03.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
10.05.2016 Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
10.06.2016 Planungs- und Gestaltungsbeirat, öffentliche Veranstaltung
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2015/BV/1379 Quartierblatt „Neuer Markt“
Sachverhalt:
Mit dem Rahmenplan zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“, 2. Fortschreibung 2008, war die Bebauung im Bereich der Nordseite des Neuen Marktes und nördlich des Rathauskomplexes beschlossen worden. Ab 2012 wurde diese Planung konkretisiert.
Im Herbst 2013 fand ein offener Städtebaulicher Ideenwettbewerb statt; die Jurysitzung am 21. Oktober 2013. Nach Überarbeitung der 3 preisgekrönten Arbeiten wurde die Arbeit des Büros SMAQ als Vorzugsvariante ausgewählt und das Büro mit der Erstellung eines Quartierblattes beauftragt, das in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und den Ausschüssen der Bürgerschaft erarbeitet wurde. Damit werden die Planungsziele konkretisiert. Die Beschlussfassung des Quartierblattes „Neuer Markt“ erfolgte mit Änderungen durch die Bürgerschaft am 18.05.2016.
Die Baufelder 4 und 5 wurden aufgrund des nachweisbaren Bedarfes für die Rathauserweiterung, inkl. eines neuen Bürgerschaftssaales reserviert; die Baufelder 2 und 3 sollen mit Wohn- und Geschäftshäusern bebaut werden.
Für das Baufeld 1 liegt noch kein konkreter Nutzungsvorschlag vor. Somit ist noch keine Grundlage gegeben, einen Wettbewerb durchzuführen oder einen Bebauungsplan zu erstellen. Dieses wird gesondert durchgeführt, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind.
Die für die Baufelder 2 – 5 notwendigen Festsetzungen sind unter Punkt 2 aufgeführt.
Für alle Baufelder ist ein Planungswettbewerb zur Findung der optimalen Umsetzung der im Quartierblatt detailliert dargestellten Ziele vorgesehen.
Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) sieht für den Geltungsbereich Gemeinbedarfs- und Wohnbaufläche vor. Er kann, falls notwendig, gemäß § 13 a (2) 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 13.500 m².
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushalt der Hansestadt Rostock wird mit den Planungskosten nicht belastet. Die Planung wird von der RGS durchgeführt und durch Städtebaufördermittel finanziert.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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