Informationsvorlage - 2017/IV/2894

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Häfen können nicht beliebig im Stadtgebiet eingeordnet werden. Sie erfordern ausreichend geeignete Flächen mit Anschluss an seeschifftiefes Wasser sowie leistungsfähige landseitige Verkehrsanbindungen. Davon können ökologisch und städtebaulich sensible Bereiche

betroffen sein. Langfristige Flächenvorsorge für die Hafenentwicklung steht folglich häufig in Konkurrenz zu alternativen Nutzungen. Die vorliegende Aktualisierung des Hafenentwicklungsplanes thematisiert als wesentlichen Schwerpunkt die Flächenvorsorge.

 

Der Hafenstandort Rostock ist auch zukünftig gefordert, sich den verändernden Ansprüchen der verladenden Wirtschaft anzupassen. Dazu sind für alle unmittelbar und mittelbar Beteiligten langfristig verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich.


Der hier vorgestellte Hafenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock 2030 (HEP) soll mit der Ermittlung des Hafeninfrastrukturbedarfes dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Durch den Hafenentwicklungsplan (HEP) wird die maßgebliche Entwicklungsleitlinie für die Rostocker Häfen vorgegeben.

 

Die Erarbeitung einer langfristigen Entwicklungsperspektive ist zur Sicherung wie auch zum Ausbau der derzeitigen Wettbewerbsposition des Standortes sowie auch für strategische Entscheidungen potentieller Kunden unabdingbar. Eine transparente und frühzeitige Planung verkürzt Zeiträume für Entscheidungen, erzeugt Akzeptanz und schafft eine verlässliche Grundlage für das Handeln aller Akteure. Der Hafenentwicklungsplan gibt allen Beteiligten in Politik, Verwaltung und Wirtschaft einen Handlungsrahmen vor, bei dessen Umsetzung jedoch den aktuellen Erfordernissen und Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen ist.

 

Der Hafenentwicklungsplan ist eine Fachplanung, die den Entwicklungsbedarf aus Sicht der Hafenwirtschaft erarbeitet.

 

Im Auftrag der Hansestadt Rostock ist die ROSTOCK PORT GmbH für die langfristige planerische Vorbereitung der Entwicklung der Rostocker Fracht- und Passagierhäfen zuständig. Die Erarbeitung des HEP 2030 erfolgt daher unter Federführung der ROSTOCK PORT GmbH in Abstimmung mit einer Arbeitsgruppe betroffener Ämter und Institutionen.

Der HEP ist ein längst – auch vom Hafenforum - geforderter Baustein für die sachgerechte Abwägung der Regionalplanung und auch der künftigen Bauleitpläne der Stadt.

 

Zur Auseinandersetzung mit den Umwelt- und Naturschutzbelangen verweist der HEP auf Erkenntnisse zu möglichen Umweltauswirkungen, die im Zusammenhang mit der noch nicht abgeschlossenen Vorranguntersuchung zu den Erweiterungsgebieten „Rostock Seehafen Ost“ und „Rostock Seehafen West“ umfangreich ermittelt wurden und stellt diese überblicksartig dar. Nach Kenntnisnahme des HEP 2030 durch die Bürgerschaft ist eine kumulative Betrachtung aller Umweltwirkungen des Hafens auf der Grundlage des HEP-Layouts vorgesehen.

 

Die Flächenentwicklung des HEP erfolgte unter der Maßgabe einer möglichst vollständigen Umsetzung der hafenwirtschaftlichen Bedarfe. Der HEP als Fachplanung stellt insofern eine generell realisierbare Maximalposition des hafenwirtschaftlichen Bedarfs dar, da er die im Zuge der Vorranguntersuchung ermittelten Ausschlussflächen berücksichtigt.

 

In welchem Umfang diese hafenwirtschaftlich begründete Flächenkulisse in die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Region Rostock (RREP) übernommen wird, entscheidet sich während der Aufstellung der Fortschreibung des RREP, inkl. der in diesem Verfahren durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Auch auf der darauf folgenden Ebene des Flächennutzungsplans kann es dann noch aufgrund der Abwägung auf anderer Maßstabsebene zur Ausformung dieser Flächen kommen.

Durch die Übernahme der Flächenkulisse des Hafenentwicklungsplans in das RREP und die Umsetzung im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock wird seine Wirkung nach außen verstärkt und eine Behördenverbindlichkeit erreicht.

 

Die politische Bestätigung des HEP durch die Hansestadt Rostock als Handlungsrahmen der künftigen Entwicklung der Rostocker Häfen bis 2030 erfolgt durch die Kenntnisnahme der Bürgerschaft. 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.07.2017 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - zur Kenntnis gegeben

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19.07.2017 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

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20.07.2017 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - zur Kenntnis gegeben

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25.07.2017 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - zur Kenntnis gegeben

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08.08.2017 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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16.08.2017 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - zur Kenntnis gegeben

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30.08.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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30.08.2017 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Vertagung:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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05.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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05.09.2017 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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07.09.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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27.09.2017 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - zur Kenntnis gegeben