Beschlussvorlage - 2017/BV/2885

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Sachzuwendung in Höhe von 250,00 EUR für das Kulturhistorische Museum.

 

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Beschlussvorschriften:

§44 (4) Kommunalverfassung MV

§ 6  (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 15.10.2015 hat

 

Herr

Dr. Peter Märker

Keithstraße 16

10787 Berlin

 

dem Kulturhistorischen Museum eine Sachzuwendung in Form einer Porzellanpuppe überlassen.

 

Bezeichnung: Porzellanpuppe „Indianerin“

Alter: ca. 100Jahre

Wert:250,00 EUR

 

Die Puppe ergänzt die Spielzeugsammlung des Kulturhistorischen Museums sinnvoll und geht in diese ein.


Die Verwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

Laut Geschäftsanweisung der Hansestadt Rostock über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 in Verbindung mit §44 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 100 bis 1.000 EUR durch den Hauptausschuss der  Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu treffen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.12.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen