Stellungnahme - 2017/AN/2851-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien bis Ende des Jahres 2017 die Benennung einer geeigneten Straße innerhalb der Hansestadt Rostock nach dem verstorbenen Altbundeskanzler Helmut Kohl zu prüfen. Dabei sollte eine Lösung angestrebt werden, die den politischen Verdiensten von Helmut Kohl gerecht wird. 

 

 

 

Stellungnahme:

 

In den Grundsätzen der Benennung zur Straßenbenennungssatzung der Hansestadt Rostock (Anlage 6/5) heißt es unter 1.6: „Eine Benennung mit Namen von Personen sollte nur in Ausnahmefällen und frühestens 5 Jahre nach Ableben des Namensgebers erfolgen. Noch lebende Angehörige sollten gehört werden.“

 

In der Tabelle 1 der Anlage 6/5 sind thematische Schwerpunkte für Benennungen definiert. Der Schwerpunkt Politiker ist hier für Dierkow-Neu genannt.

 

Die Benennung einer Straße nach Helmut Kohl ist möglich, wenn eine Straße neu errichtet wird oder eine Umbenennung erfolgt. In beiden Fällen liegt das originäre Vorschlagsrecht beim zuständigen Ortsbeirat. Die Entscheidung trifft der Hauptausschuss der Bürgerschaft (§1 (3) Straßenbenennungssatzung).

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Beschlüsse

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben