Stellungnahme - 2017/AN/2810-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Das B-Planänderungsverfahren für den B-Plan Nr. 07.W.154 Wohngebiet „An der Jägerbäk“ für die als Mischgebiet ausgewiesene Fläche MI 2 wird eingeleitet.

 

In diesem B-Plan sind alle Flächen bereits bebaut. Hier handelt es sich lediglich um die Umnutzung eines Geschosses in einem bereits errichteten Gebäude im MI 2.

Dieses Verfahren sollte als Einzelfall behandelt werden, da es unüblich ist, für die Nutzungsänderung eines Geschosses ein B-Planänderungsverfahren durchzuführen.

 

Inwieweit dieses Verfahren rechtlich haltbar ist, wurde nicht geprüft. Es entstehen Planungskosten und es bindet Arbeitskräftepotential in den Ämtern der Stadtverwaltung.

 

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Beschlüsse

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14.06.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben