Beschlussvorlage - 2017/BV/2827

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss einer Teilaufhebungsvereinbarung des Generalpachtvertrages der Hansestadt Rostock mit dem Verband der Gartenfreunde Hansestadt Rostock e.V.

zu den Teilgrundstücken

 

belegen in der Südstadt am Pütterweg (KGA „Pferdewiese“),

Flurbezirk III,  Flur 1,

aus den Flurstücken 130/3 und 131/5 , Teilflächen insgesamt ca. 4.480 m²

 

und einer einmaligen Entschädigungszahlung von 54.837,26 €

 

an den Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock,

Viergewerkerstr. 2, 18057  Rostock

 

wird zugestimmt.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 und § 56 (5) Kommunalverfassung M-V

                                           

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

 

Die Kleingartenanlage (KGA) „Pferdewiese“ liegt auf Teilflächen der Flurstücke 130/3 und 131/5 der Flur 1 im Flurbezirk III, zwischen dem Südring und dem Pütterweg, gegenüber der Stadthalle. Sie liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“.

 

Die KGA gehört zum Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock.

Sie besteht aus 10 Parzellen und einer Pkw-Stellfläche.

Die o. g. Grundstücke sind Bestandteil des Generalpachtvertrages der Hansestadt Rostock mit dem Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock.

 

Die Fläche der KGA kann laut Bundeskleingartengesetz § 9 Abs. 5 erst gekündigt werden, wenn der B-Plan rechtskräftig ist. Auf Grund der Kündigungsfristen im Bundeskleingarten-gesetz - spätestens am 3. Werktag im Februar zum 30.11. des selben Jahres - kann es nach Rechtskraft des B-Planes noch bis zu zwei Jahre dauern, bis eine Kündigung wirksam ist. Den betroffenen Kleingärtnern steht nach § 11 des Bundeskleingartengesetzes bei einer Kündigung durch die Stadt eine Entschädigung für ihre auf dem Grundstück befindlichen Anpflanzungen und Anlagen zu, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind.

 

Ziel der Stadt ist es, den B-Plan nach Erlangen der Rechtskraft schnell umzusetzen. Dazu sollen möglichst viele Parzellen vorzeitig im Einvernehmen mit den Kleingärtnern beräumt werden. Als Motivation für die Kleingärtner zur vorzeitigen Rückgabe der Gärten wird ihnen das 1,3 fache der in der Wertermittlung zur Entschädigung festgestellten Summe angeboten.

 

Alle Kleingärtner der KGA „Pferdewiese“ sind unter dieser Bedingung bereit, die komplette Anlage zum 30.10.2017 abzugeben.

 

Die Wertermittlung, die in der Zeit vom 21.03. bis 22.03.2017 durchgeführt wurde, ergab für die 10 Parzellen (Bebauung und Aufwuchs) und das Eigentum des Vereins „Pferdewiese“ insgesamt eine Summe von 42.182,51 €. Das 1,3 fache dieser Summe ergibt  54.837,26 €.

 

Die Kleingärtner der KGA „Pferdewiese“ erhalten damit eine Entschädigung von 54.837,26 €. Das sind 12.654,75 € über dem ermittelten Wert ihrer Anlagen und des Aufwuchses.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 62

Produkt: 11402              Bezeichnung: Liegenschaften

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Aus-zahlungen

2017

11402 52311100

Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

 

54.837,26 €

 

 

2017

11402 72311100

Unterhaltung der Grundstücke und bau-lichen Anlagen

 

 

 

54.837,26 €

 

 

kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.06.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.07.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen