Beschlussvorlage - 2017/BV/2742
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock vom 01.01. - 31.12.2017 auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides zur Förderung der Schulsozialarbeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.05.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
06.06.2017
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Änderung der Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock vom 01.01.2017 – 31.12.2017 auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides zur Förderung der Schulsozialarbeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushalts-jahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 2016/BV/2187
Sachverhalt:
Durch den Jugendhilfeausschuss erfolgte die Beschlussfassung zur Förderung der Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 (2016/BV/2187) in Höhe von 1.685.860,56 EUR am 06.12.2016. Beschlossen wurde u. a., dass die bislang aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanzierten Schulsozialarbeiterstellen aus kommunalen Mitteln finanziert werden. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V hat im Dezember 2016 beschlossen, ein Landesprogramm zur Unterstützung der Förderung der Schulsozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten auszulegen. Aufgrund der Antragstellung der Hansestadt Rostock bewilligte das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V eine Zuwendung zur Förderung der Schulsozialarbeit für den Bewilligungs-zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 in Höhe von 204.358,90 EUR. Aus dieser Zuwendung können die Fachkräfte gefördert werden, die bislang aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert wurden. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter der Maßgabe, dass die Rahmenbedingungen der Förderung der Schulsozialarbeit aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Anwendung kommen.
Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses 2016/BV/2187 vom 06.12.2016 ist somit auf Grund der zur Verfügung stehenden Landesmittel und der sich daraus ergebenden Verschiebungen in den Produktsachkonten zu verändern. Die Verschiebung der beschlossenen Ausgaben für Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.685.860,56 EUR werden in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.
Die im Beschluss vom 06.12.2016 dargestellte Finanzierung der „Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operatio-nellen Programms 2014 – 2020" (ESF-Förderung) bleibt davon unberührt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
|
| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 36301.55992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche – Schulsozialarbeit
|
| 1.277.162,76 € |
|
|
2017 | 36301.75992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche – Schulsozialarbeit
|
|
|
| 1.277.162,76 € |
2017 | 36301.55992001 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche – Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozial-arbeit
|
| 408.697,80 € |
|
|
2017 | 3630175992001 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche – Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozia-larbeit
|
|
|
| 408.697,80 € |
2017 | 36301.41442034 | Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit
| 204.348,90 € |
|
|
|
2017 | 36301.61442034 | Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit |
|
| 204.348,90 € |
|
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Die Erträge und Einzahlungen in Höhe von 204.348,90 EUR sind nicht Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: -
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport