Beschlussvorlage - 2017/BV/2728

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Geschäftsordnung für den Beirat für die Begleitung von Planung und Entwicklung des Wohngebietes Biestow (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2016/AN/2322

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat am 01.02.2017 die Bildung eines Beirates für das zukünftige Wohngebiet Biestow mit Änderungsanträgen geschlossen. Mit dem Änderungsantrag 2016/AN/2322-04 wurde der Oberbürgermeister beauftragt der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage vorzulegen, die folgende Punkte umfasst:

-Entwurf der Geschäftsordnung für den Beirat;

-Vorschlag für einen Zeitplan für die Arbeit des Beirates;

-Vorschlag für die Finanzierung der Arbeit des Beirates und erforderlicher Studien u.a.

 

Geschäftsordnung (GO) für Biestow Beirat

 

Die Verwaltung legt hiermit den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Biestow Beirat vor. Der Entwurf beruht auf dem Beschluss der Bürgerschaft 2016/AN/2322 sowie den Änderungsanträgen  -01, -02 und -04.

 

Abweichend vom Änderungsantrag 2016/AN/2322-04(ÄA) Punkt 2 werden im Entwurf der Geschäftsordnung keine Eigentümer der betreffenden Grundstücke als Mitglieder aufgenommen.

 

Begründung:

 

Im Planungsraum des zukünftigen Wohngebietes Biestow sind 81 Grundstücke mit 52 Eigentümern  unmittelbar betroffen. Darunter sind auch Eigentümer mit mehreren Flächen. Die Beteiligung eines Eigentümers eines betreffenden Grundstücks hätte eine personelle Einbeziehung von schätzungsweise mehr als 30 weiteren Personen zur Folge. Demnach hätte der Beirat eine Größe von über 50 Personen und wäre demzufolge nicht mehr handlungsfähig. Zudem ergäbe sich ein immenses Ungleichgewicht im Teilnehmerkreis zu Gunsten der Eigentümer von Grundstücken. Eine bestimmungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Beirates sahen wir damit in Frage gestellt und schlagen alternativ die Beteiligung von 2 gelosten Einwohnervertretern aus dem Planungsbereich vor.

 

Zeitplan für die Arbeit des Beirates

 

Die konstituierende Sitzung soll spätestens 8 Wochen nach Beschluss der Bürgerschaft zur Geschäftsordnung stattfinden. Der Beirat tagt gem. Entwurf der GO § 4, erster Anstrich in der Regel 4-mal pro Jahr. Über weitere Sitzungen entscheidet der Beirat mehrheitlich.

 

Anzumerken ist, dass dies jedoch nur in Einzelfällen sinnvoll ist, da Ladungsfristen für den Beirat, das Einbringen von Tagesordnungspunkten, Bekanntmachungsfristen für den Beirat im Stadtanzeiger sowie Protokollausfertigungen und Einwendungen gegen das Protokoll durch die geschäftsführende Stelle des Beirates berücksichtigt werden müssen und Terminüberschneidungen die Handlungsfähigkeit des Beirates und der geschäftsführenden Stelle des Beirates einschränken.

 

Der Beirat soll die Weiterentwicklung des Wohngebietes Biestow vorerst unbefristet begleiten d.h. bis zu einem erkennbaren baulichen Abschluss der Stadtteilerweiterung.

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Finanzielle Auswirkungen:

Für den Beirat werden verwaltungsexterne geschätzte Kosten i.H.v. ca. 4.000,00 € (brutto) jährlich angesetzt. Die Schätzung basiert auf 4 Veranstaltungen pro Jahr mit Moderation, Raummiete (z.B. Aula ISG), Raumreinigung und sonstige Nebenkosten.

 

Teilhaushalt:61

Produkt: 51102Bezeichnung: Stadtentwicklung und

  Städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

 

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

2.000 €

 

 

 

76255010

Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen

 

 

 

2.000 €

2018

56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

4.000 €

 

 

 

76255010

Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen

 

 

 

4.000 €

2019

56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

4.000 €

 

 

 

76255010

Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen

 

 

 

4.000 €

2020

56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

4.000 €

 

 

 

76255010

Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen

 

 

 

4.000 €

2021

56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

4.000 €

 

 

 

76255010

Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen

 

 

 

4.000 €

 

 

Erläuterungen

 

Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung zur Bildung des Biestow Beirats sind die Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.000 EUR bisher nicht in den geplanten Vorhaben der OE 61 berücksichtigt. Die finanziellen Mittel sollen zunächst aus den noch vorhandenen Mitteln bereitgestellt werden.

 

Für den Haushalt 2018-2021 können die Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 16.000 EUR, unter der Voraussetzung genehmigter Haushaltsansätze, gedeckt werden.

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.05.2017 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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01.06.2017 - Ortsbeirat Südstadt (12) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Geschäftsordnung für den Beirat für die Begleitung von Planung und Entwicklung des Wohngebietes Biestow (Anlage).

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

--

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

--

 

Abgelehnt

 

 

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01.06.2017 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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28.06.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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06.07.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Danach wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt:

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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11.07.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt die Geschäftsordnung für den Beirat für die Begleitung von Planung und Entwicklung des Wohngebietes Biestow (Anlage).

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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12.07.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschluss:


Die Bürgerschaft beschließt die Geschäftsordnung für den Beirat für die Begleitung von
Planung und Entwicklung des Wohngebietes Biestow.


Anlage:Geschäftsordnung für den Beirat...Biestow
berarbeitung wird nach Fertigstellung beigefügt.)

 


Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt