Beschlussvorlage - 2017/BV/2721
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Hauptamt; Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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Nov 1, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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Nov 2, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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Nov 2, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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Nov 2, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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Nov 7, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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Nov 7, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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Nov 15, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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Nov 15, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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Nov 21, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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Nov 21, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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Nov 22, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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Nov 23, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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Nov 28, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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Nov 28, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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Nov 29, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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Dec 5, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 6, 2017
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Beschlussvorschriften:
§ 46 Abs. 1 und 2 SchulG M-V
§§ 2, 4, 5 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung des Landes M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2014/BV/0486 Beschluss der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)
2017/BV/2720 Aufhebungsbeschluss zum Beschluss 2014/BV/0486: Beschluss der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)
Sachverhalt:
Am 17. Dezember 2015 wurde durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) hinsichtlich des § 46 „Örtlich zuständige Schule“ beschlossen.
„(2) Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen abweichend von Satz 1 für die allgemein bildenden Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen. [...]“
Die Verpflichtung zur Einführung einer Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft auf dem Hoheitsgebiet des Schulträgers hat somit nun auch Geltungscharakter für die kreisfreien Städte.
Die Hansestadt Rostock hat 2015 eine Schuleinzugsbereichssatzung erstellt und durch die Bürgerschaft mit Beschluss 2014/BV/0486 am 25. März 2015 beschlossen.
Diese wurde am 26. Juni 2015 dem Staatlichen Schulamt Rostock zur Genehmigung vorgelegt. Kernbestandteil war die Bildung eines ganzheitlichen Schuleinzugsbereiches für das Gesamtterritorium der Hansestadt Rostock. Eine Genehmigung erfolgte nicht (siehe Informationsvorlage 2016/IV/1544 und Aufhebungsbeschluss 2017/BV/2720) .
Die Notwendigkeit des Vorliegens einer Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft dient dabei unter anderem der Gewährleistung einer angemessenen Unterrichtsversorgung und gleichmäßigen Auslastung der Schulen.
Der in der Anlage 1 zu beschließenden Entwurfsfassung der „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“ liegt die genehmigte „4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26“ (2016/BV/1784) zu Grunde.
In der Anlage 2 sind als Ergänzung graphische Darstellungen der im Entwurf vorliegenden Festlegungen der Schuleinzugsbereiche für die einzelnen Schularten gemäß dem Inhalt der Anlage 1 zur visuellen Verdeutlichung beigefügt.
Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses war insbesondere zu beachten, dass § 46 Absatz 2 SchulG M-V auf die Bildung von abweichenden Einzugsbereichen abstellt und die Bildung eines gesamtterritorialen Schuleinzugsbereichs ausschließt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mehrere Variantenuntersuchungen vorgenommen worden sind. Die Variante, die den Vorgaben der Schulentwicklungsplanung am ehesten gerecht wird, ist die in der Anlage beigefügte Schuleinzugsbereichssatzung.
Die Aufrechterhaltung der bestehenden Schulwahlfreiheit innerhalb der Hansestadt Rostock ist aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten gemäß § 45 Abs. 1 SchulG M-V auch weiterhin gewährleistet.
Im Weiteren dient die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“ als Grundlage der Regelung zur öffentlichen Beförderung für die Schüler und Schülerinnen.
Näheres zur Regelung der öffentlichen Beförderung für die Schülerinnen und Schüler der Hansestadt Rostock behandelt die zu beschließende „Satzung der Hansestadt Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)“ mit der Beschluss-Nr. 2017/BV/2922.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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