Beschlussvorlage - 2017/BV/2721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“ (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:
 

§ 46 Abs. 1 und 2 SchulG M-V

§§ 2, 4, 5 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2014/BV/0486 Beschluss der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)

 

2017/BV/2720 Aufhebungsbeschluss zum Beschluss 2014/BV/0486: Beschluss der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)

 

 

Sachverhalt:

 

Am 17. Dezember 2015 wurde durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) hinsichtlich des § 46 „Örtlich zuständige Schule“ beschlossen.

 

„(2) Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen abweichend von Satz 1 für die allgemein bildenden Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen. [...]“

 

Die Verpflichtung zur Einführung einer Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft auf dem Hoheitsgebiet des Schulträgers hat somit nun auch Geltungscharakter für die kreisfreien Städte.

 

Die Hansestadt Rostock hat 2015 eine Schuleinzugsbereichssatzung erstellt und durch die Bürgerschaft mit Beschluss 2014/BV/0486 am 25. März 2015 beschlossen.

 

Diese wurde am 26. Juni 2015 dem Staatlichen Schulamt Rostock zur Genehmigung vorgelegt. Kernbestandteil war die Bildung eines ganzheitlichen Schuleinzugsbereiches für das Gesamtterritorium der Hansestadt Rostock. Eine Genehmigung erfolgte nicht (siehe Informationsvorlage 2016/IV/1544 und Aufhebungsbeschluss 2017/BV/2720) .

 

Die Notwendigkeit des Vorliegens einer Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft dient dabei unter anderem der Gewährleistung einer angemessenen Unterrichtsversorgung und gleichmäßigen Auslastung der Schulen.

 

Der in der Anlage 1 zu beschließenden Entwurfsfassung der „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“ liegt die genehmigte „4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26(2016/BV/1784) zu Grunde.

 

In der Anlage 2 sind als Ergänzung graphische Darstellungen der im Entwurf vorliegenden Festlegungen der Schuleinzugsbereiche für die einzelnen Schularten gemäß dem Inhalt der Anlage 1 zur visuellen Verdeutlichung beigefügt.

 

Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses war insbesondere zu beachten, dass § 46 Absatz 2 SchulG M-V auf die Bildung von abweichenden Einzugsbereichen abstellt und die Bildung eines gesamtterritorialen Schuleinzugsbereichs ausschließt.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mehrere Variantenuntersuchungen vorgenommen worden sind. Die Variante, die den Vorgaben der Schulentwicklungsplanung am ehesten gerecht wird, ist die in der Anlage beigefügte Schuleinzugsbereichssatzung.

 

Die Aufrechterhaltung der bestehenden Schulwahlfreiheit innerhalb der Hansestadt Rostock ist aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten gemäß § 45 Abs. 1 SchulG M-V auch weiterhin gewährleistet.

 

Im Weiteren dient die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“ als Grundlage der Regelung zur öffentlichen Beförderung für die Schüler und Schülerinnen.

 

Näheres zur Regelung der öffentlichen Beförderung für die Schülerinnen und Schüler der Hansestadt Rostock behandelt die zu beschließende „Satzung der Hansestadt Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)“ mit der Beschluss-Nr. 2017/BV/2922.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 1, 2017 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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Nov 2, 2017 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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Nov 2, 2017 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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Nov 2, 2017 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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Nov 7, 2017 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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Nov 7, 2017 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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Nov 14, 2017 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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Nov 14, 2017 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - abgelehnt

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Nov 14, 2017 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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Nov 14, 2017 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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Nov 15, 2017 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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Nov 15, 2017 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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Nov 21, 2017 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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Nov 21, 2017 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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Nov 22, 2017 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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Nov 23, 2017 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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Nov 28, 2017 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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Nov 28, 2017 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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Nov 29, 2017 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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Dec 5, 2017 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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Dec 6, 2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen