Änderungsantrag - 2017/BV/2550-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion UFR/FDP)
Verwendung der vom Land an die Hansestadt Rostock für das Jahr 2017 zugewiesenen Mittel aus dem Betreuungsgeld in Höhe von 1.315.212,00 ?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.04.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion UFR
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 5, 2017
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May 10, 2017
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Beschlussvorlage 2017/BV/2550:
In Punkt 1 werden in die Aufzählung der Begünstigten Tagesmütter- und –väter mit einbezogen.
Der neue Text lautet:
1. Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder freie Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten und alle Tagesmütter und –väter eine Zuweisung, ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.01.2017.
In Punkt 2 wird das Wort „ausschließlich“ in „vorrangig“ geändert.
Der neue Text lautet:
2. Die Mittel werden an die Leistungserbringer weitergeleitet und sollen vorrangig für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 € (Investitionen) genutzt werden.
Sachverhalt:
In Rostock gibt es ca. 149 Tagesmütter und –väter. Diese werden in der Beschlussvorlage nicht bedacht.
Mit der Bezeichnung ausschließlich werden die Möglichkeiten der Begünstigten extrem eingeschränkt. Kleinere Betreuungseinheiten sollten auch die Möglichkeit haben, geringere Investitionen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zu tätigen.
