Anregung - 2017/AR/2656

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die 1976 in Westdeutschland eingeführte und 1997 wieder abgeschaffte allgemeine „Radwegbenutzungspflicht“ sollte die Voraussetzungen für unkomplizierte Verkehrsabläufe schaffen, die Anzahl der Unfälle dezimieren und den Radverkehr durch Beschleunigung fördern. So sollten auch diese kleinen, leichten, lärmarmen, energieeffizienten abgasfreien für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge, genau wie Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller, Scooter und andere Schwach-Fahrzeuge schnell und sicher ihr Ziel erreichen.

 

Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht stellt sich nicht nur als Gebotsregelung, sondern  durch den Ausschluss der Nutzung der Fahrbahn zugleich als Verbotsregelung und damit als eine die Straßenbenutzung durch den fließenden Verkehr beschränkende Maßnahme dar.

 

Radfahrer gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn und gelten laut Gesetzgeber dort als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. So steht es seit dem 1. September 1997 in der StVO und wurde 2010 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Das heißt: Das Führen von umweltfreundlichen Fahrzeugen, wie z.B. des Fahrrads, auf dem Radweg soll die Ausnahme sein. Die rechtmäßige Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht setzt  eine besondere Gefährdung der in § 45 Abs. 9 StVO in Bezug genommenen Rechtsgüter sowie außerdem eine fehlerfreie Ermessensausübung der Straßenverkehrsbehörde voraus.

 

Je schneller die Fortbewegung möglich ist, desto länger werden die zurückgelegten Wege: ob ein Weg zurückgelegt wird, entscheidet nur die Dauer, nicht die Entfernung. Aus Geschwindigkeitssteigerungen resultiert folglich kein Zeitgewinn, sondern eine Raumausdehnung.

 

Wer die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge fördern möchte, muss dafür sorgen, dass die Dauer der Wege von Tür zu Tür kürzer ist als bei umweltschädlichen Fahrzeugen.

 

In Rostock führt die Aufrechterhaltung und Ausweitung von benutzungspflichtigen Radwegen zur Verringerung der Radfahrgeschwindigkeiten und damit Reduzierung der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege. Im Gegenzug werden umweltschädliche Fahrzeuge durch Tempooptimierung forciert und der Gemeingebrauch, wie z.B. vom Alter unabhängige selbstbestimmte Mobilität, kommunikativer Aufenthalt, Ausleben des körperlichen Bewegungsdrangs, saubere Luft und freie Wahl seiner Kleidung aufgehoben.

 

Anfragen

 

1. Warum beschränken oder verbieten Sie das Führen von umweltfreundlichen Straßenverkehrsfahrzeugen, wie z.B. Fahrräder, Segways und Pedelecs auf öffentlich gewidmeten Straßen in besonders ausgeprägter Weise?

 

2. Wenn Sie der Meinung sein sollten, dass das Fahren von kleinen und leichten Fahrzeugen auf Fahrbahnen zu gefährlich wäre – warum stellen Sie dann nicht die Gefahr/ Gefährder ab?

 

3. Wie möchten die Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger den Bürgerschaftsbeschluss 0474/06-A Programm zur Förderung des Radverkehrs umsetzen?

 

4. Wie wollen Sie die mit neuen Antriebstechniken ausgestatteten Bio-Hybrid-Fahrzeuge (ein- und zweispurige Pedelecs bzw. Elektrofahrräder mit und ohne Karosserie) in Rostock etablieren und damit die Elektromobilitätsstrategie umsetzen?

 

5. Wie wollen Sie mit der Förderung verbrennungsmotorbetriebener Fahrzeuge die
Maßgaben der Klimaschutzziele erreichen?

 

6. Radwege sind wie Pillen. Sie sollen die Symptome, nicht die Ursachen heilen. Wie und in welchem Zeitrahmen möchten Sie die Unfallzahlen eindämmen?

 

Hintergrund:

 

Leitlinien:

IV Rostock ist Vorreiter im Klimaschutz

IV.2 Mit Energieeinsparung und Effizienz den Weg für die Energiewende bereiten

IV.3 Den Anteil regenerativer Energie kontinuierlich steigern

V. Stadt der Bildung, Kultur und des Sports

V.3 Vielfältige Sportangebote bereitstellen

VI. Soziale Stadt

VI.1 Lebensqualität für Kinder, Jugendliche und Familien erhöhen – Selbstbestimmtes Leben ermöglichen

VIII. Grüne Stadt am Meer

VIII.2 Luft- und Lärmbelastung senken und gesundes Lokalklima schaffen

VIII.3 Natur- und Lebensräume bewahren und vernetzen

VIII.6 Durch Flächen schonende Stadtentwicklung den Boden schützen

 

Bürgerschaftsbeschluss: 0474/06-A Programm zur Förderung des Radverkehrs

2011/AN/1911 „Aktionsplan für Elektromobilität“

2015/BV/0655 „Elektromobilitätsstrategie der Hansestadt Rostock und Aktionsplan“

 

MOPZ 7.10 Innovative Mobilität sollte Rostock im Bereich neuer Antriebstechniken und alternativer Treibstoffe die aktuellen Entwicklungen beobachten, testen und bei Erfolg weiter etablieren.

 

 

gez.

Gabriele Köpke

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Beschlüsse

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05.04.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben