Informationsvorlage - 2017/IV/2644

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 03.09.2003 mit dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock (Nr. 0464/03-BV) den Oberbürgermeister beauftragt, jährlich und beginnend 2005, einen Bericht über den Erfüllungsstand der Schutzziele und der Qualitätsstandards sowie über die Personalentwicklung vorzulegen. Dies wurde zwischenzeitlich mit der BV 2009/BV/0235 und letztmalig durch Beschluss der Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016 bestätigt.

 

Der vorliegende Bericht basiert auf der Grundlage der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes (Beschluss der Bürgerschaft am 09.09.2009) zum Erfüllungsstand der Schutzziele für die Produkte „Brandschutz“ und „Technische Hilfeleistung“ für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12.2016. Des Weiteren enthält der Bericht Aussagen über die Personalentwicklung des Brandschutz- und Rettungsamtes.

 

Eine Anpassung der Qualitätskriterien und Schutzziele bzgl. der statitischen Erhebungen, insbesondere in Bezug auf die Ortsteile der Risikoklasse B ist erst mit Umsetzung der Vorgaben der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 09.11.2016 (hier: Übernahme des gleichen Schutzzieles wie für Ortsteile der Riskoklasse A) sinnhaft, da die hier aufgeführten Zielerreichungsgrade in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau einer Feuerwache an einem strategisch sinnvollem Ort im Bereich Dierkow/Toitenwinkel stehen. 

 


  1. Schutzzieldefinition nach der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock


Analyse der Brandeinsätze 2016

 

Die Auswertung aller Brandeinsätze auf dem gesamten Stadtgebiet erbrachte, dass 413 Brände analytisch auswertbar sind, wovon es 109 Gebäudebrände gab und davon noch einmal 72 auf die Schutzzieldefinition – kritischer Wohnungsbrand – (2015: 94 Gebäudebrände) unter den Normen des Feuerwehrbedarfsplanes entfielen. Die Entwicklung des Gesamteinsatzgeschehens im Detail und im Vergleich zum Jahr 2015, ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Auf der Grundlage des vorhandenen Gefahrenpotenzials wurde das Stadtgebiet der Hansestadt Rostock mit dem Feuerwehrbedarfsplan vom 25.11.2008 (Beschluss der Vorlage 2009/BV/0235) in drei Risikogruppen eingeteilt. Auf dieser Basis wurde eine Differenzierung der Schutzziele vorgenommen.

 

Eine Anpassung der Qualitätskriterien und Schutzziele bzgl. der statitischen Erhebungen, insbesondere in Bezug auf die Ortsteile der Risikoklasse B ist erst mit Umsetzung der Vorgaben der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 09.11.2016 (hier: Übernahme des gleichen Schutzzieles wie für Ortsteile der Riskoklasse A, Beschluss Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016) sinnhaft, da die hier aufgeführten Zielerreichungsgrade in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau einer Feuerwache an einem strategisch sinnvollem Ort im Bereich Dierkow/Toitenwinkel stehen.

1.1. Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe A

 

Zur Risikogruppe A gehören die Ortsteile Hansaviertel, Stadtmitte, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Reutershagen, Evershagen, Lichtenhagen, Lütten Klein, Schmarl und Groß Klein. In diesen Ortsteilen wohnen 150.923 Menschen der Hansestadt Rostock, was einem Anteil von 72,74 % der Gesamtbevölkerung entspricht (Stand 31.12.2016).

Hier entstehen auch die meisten Gebäudebrände (76,39 %). Demzufolge gelten für diese Ortsteile auch die höchsten Kriterien an das zu erreichende Schutzziel.

Schutzziel Risikogruppe A:

Das Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 8 min nach der Alarmierung

=              mit einer Funktionsstärke von 10 Funktionen (10 Feuerwehrleute)

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % (... somit in 9 von 10 Einsätzen …)

sowie in 13 min nach der Alarmierung

 

=              mit einer erweiterten Funktionsstärke von insgesamt 16 Funktionen (10 + 6 Feuerwehrleute) bei der Brandbekämpfung

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % am Einsatzort ist.

 

 

Tabelle 1: Zielerreichungsgrad Risikogruppe A bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2016

2015

Anzahl der Gebäudebrände

 

55

74

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (8 min)

90 %

70,0 %

70,3 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (13 min)

90 %

63,3 %

76,7 %

 

 

Das angestrebte Ziel von 90 % auf die Eintreffzeiten 1 und 2 konnte nicht erreicht werden. Der Zielerreichungsgrad für die Eintreffzeit 1 ist mit 70,0 % im Jahr 2016 konstant im Vergleich zum Vorjahr geblieben. Bei der Eintreffzeit 2 gab es eine Verschlechterung auf 63,3 %. Eine Vielzahl von Gründen dafür ist durch die Feuerwehr selbst nicht beeinflussbar. Hierzu zählen u. a.:

 

-       Einsätze zu verkehrsbedingt stark frequentierten Zeiten hinsichtlich des Straßenverkehrs und des ÖPNV (vornehmlich Berufsverkehr, Vorrangschaltungen ÖPNV mit der Folge eines aufwachsenden Rückstaus von Pkw und Lkw)

-       Rückstauung von Fahrzeugverkehren an Lichtsignalanlagen, die sich auch durch anfahrende Löschzüge nicht einfach auflösen

-       Einsatzduplizität durch zeitgleich oder zeitnah eingehende Hilfeersuchen, die adäquat zu bearbeiten sind

-       verkehrsberuhigende Maßnahmen (Polleranlagen, Fahrbahnschwellen [sogenannte Berliner Kissen] bzw. Aufpflasterungen, Einstellflächen, Parktaschen), die zur Geschwindigkeitsreduzierung (tlw. bis zum Stillstand) ganzer Löschzüge führen

-       geparkter ruhender Verkehr bzw. auch Anlieferverkehr im Verkehrsbereich mit der Folge einer Minderung der Durchfahrtsbreite

-       Baustellentätigkeit und auch deren Folgen (z. B. Ulmenstr./Maßmannstr., Albert-Einstein-Straße, Ostseeallee, Erich-Schlesinger-Straße)

 

Insbesondere die zur Sicherstellung der Eintreffzeit 2 zufahrenden Ressourcen aus den Nachbarwachen der Berufsfeuerwehr treffen während der längeren Fahrtstrecke mitunter mehrere Umstände der o. g. Gründe an, die sich negativ auf den Zielerreichungsgrad auswirken. Dies kann auch durch die zeitgleiche Erstalarmierung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr nicht kompensiert werden, wie die 63,3 % Erreichungsgrad deutlich zeigen. 

 

Anzumerken ist weiterhin, dass im Median (Zentralwert) die Eintreffzeit 1 bei 6 min und 40 Sekunden, so wie die Eintreffzeit 2 bei 11 min und 56 Sekunden lag.

1.2. Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe B

 

Zur Risikogruppe B gehören die Ortsteile Brinckmansdorf, Dierkow, Toitenwinkel, Gartenstadt/Stadtweide, Gehlsdorf, Peez und Warnemünde. In diesen Ortsteilen wohnen 48.903 (23,57 %) der Einwohner der Hansestadt Rostock. Der Anteil der Gebäudebrände betrug 2016 insgesamt    19,44 %. Hier wurde das Schutzziel wie folgt festgelegt:

 

Schutzziel Risikogruppe B:

Das Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 8 min nach der Alarmierung

=              mit einer Funktionsstärke von 6 Funktionen (6 Feuerwehrleute)

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % (… somit in 9 von 10 Einsätzen …)

sowie in 11 min nach der Alarmierung

=              mit einer erweiterten Funktionsstärke von 16 Funktionen (6 + 10) bei der Brandbekämpfung

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % am Einsatzort ist

 

Tabelle 2: Zielerreichungsgrad Risikogruppe B bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2016

2015

Anzahl der Gebäudebrände

 

14

19

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (8 min)

90 %

28,6 %

10,5 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (11 min)

90 %

23,1 %

26,7 %

12 der 14 Gebäudebrände mussten im Rostocker Nordosten (Ortsteil Gehlsdorf [1], Ortsteil Dierkow West [1] und Neu [5] und Ortsteil Toitenwinkel [5]) bekämpft werden. In nur zwei dieser Einsätze (Toitenwinkel) konnte das planerische Schutzziel 1 und in einem Einsatz (Toitenwinkel) das geplante Schutzziel 2 erreicht werden.


Die beiden verbliebenen Brände nach Schutzzieldefinition gab es in Warnemünde und in der Gartenstadt/Stadtweide. Hier wurde in beiden Fällen der Zielerreichungsgrad für Eintreffzeit 1 und 2 zu 100 % erfüllt. 

 

Hauptgrund der deutlich verfehlten Zielerreichungsgrade ist das Fehlen einer ständig besetzten Wache der Berufsfeuerwehr an einem strategisch günstigen Ort im Bereich Dierkow/Toitenwinkel. Dieser Sachverhalt ist nicht neu und erneut deutlich in der Vorlage 2016/BV/2006 zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Hansestadt Rostock dargestellt worden.

 

Des Weiteren gelten die Ausführungen zu Gründen der Verfehlung der Zielerreichungsgrade wie unter 1.1 genannt gleichermaßen. Da es im Nordosten keine ständig besetzte Feuerwache mit kurzen Anfahrtswegen gibt, wird das unter 1.1 Genannte nochmals unterstrichen, denn die einzelnen Gründe summieren sich mit Zunahme der jeweils zu überwindenden Strecke zwischen Feuerwache und Einsatzort. Auch hier trifft zu, dass die zeitgleiche Erstalarmierung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr keine Auswirkung auf die Zielerreichungsgrade hat.   

 

Anzumerken ist weiterhin, dass im Median (Zentralwert) die Eintreffzeit 1 bei 9 min und 46 Sekunden, so wie die Eintreffzeit 2 bei 12 min und 8 Sekunden lag.

1.3. Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe C

 

Zur Risikogruppe C gehören die Ortsteile Biestow, Diedrichshagen, Hinrichsdorf, Hinrichshagen, Hohe Düne, Jürgeshof, Krummendorf, Markgrafenheide, Nienhagen, Wiethagen, Stuthof, Torfbrücke. In diesen Ortsteilen wohnen 7.666 (3,69 %) der Rostocker Bürgerinnen und Bürger. Im Jahr 2016 gab es drei Gebäudebrände (4,17% Anteil an Gebäudebränden). Hier wurde das Schutzziel wie folgt festgelegt:

Schutzziel Risikogruppe C:

Das Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 12 min nach der Alarmierung

=              mit einer Funktionsstärke von 6 Funktionen (6 Feuerwehrleute)

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % (… somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 17 min nach der Alarmierung

 

=              mit einer erweiterten Funktionsstärke von 12 Funktionen (6 + 6 Feuerwehrleute) bei der Brandbekämpfung

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % am Einsatzort ist.

Tabelle 3: Zielerreichungsgrad Risikogruppe C bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2016

2015

Anzahl der Gebäudebrände

 

3

1

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (12 min)

90 %

33,3 %

100%

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (17 min)

90 %

66,7 %

100%

 

Eine Auswertung so geringer Zahlen, wie im Bereich der Risikogruppe C ist nicht aussagekräftig und lässt keine fundierten Rückschlüsse zu.

 

Im Detail handelte es sich um je einen Einsatz in Diedrichshagen, in Hohe Düne und in Markgrafenheide.

 

Für den Einsatz im Nordwesten (Diedrichshagen) konnte nur die Eintreffzeit 1 gehalten werden. Dies ist auf die zuständigen Ressourcen der Berufsfeuerwehr in der Feuerwache 2 zurückzuführen. Die Ergänzungseinheit aus der Feuerwache 1 konnte auf Grund der Anfahrtzeit (17 min) das Schutzziel 2 nicht erreichen. Die örtlich zuständige Freiwillige Feuerwehr konnte diese unter Berücksichtigung von Ausrücke- und Anfahrtzeit ebenfalls nicht positiv beeinflussen.

 

In beiden Einsätzen im Rostocker Nordosten (Markgrafenheide bzw. Hohe Düne) konnte die örtlich zuständige Freiwillige Feuerwehr die Einsatzstelle nicht mit den notwendigen 6 Funktionen bzw. den Einsatzort gar nicht erreichen (unter Beachtung Ausrückezeit, Fahrtzeit). Die ersteintreffenden Ressourcen der Berufsfeuerwehr kamen aus der Feuerwache 3 (Anfahrtszeit 16 min) bzw. der Feuerwache 2, wobei es hier zu Verzögerungen beim Transfer mit der Fähre Warnemünde-Hohe Düne kam. Es konnte nur die Eintreffzeit 2 erreicht werden.

 

Anzumerken ist weiterhin, dass im Median (Zentralwert) die Eintreffzeit 1 bei 14 min und 45 Sekunden, so wie die Eintreffzeit 2 bei 15 min und 6 Sekunden lag.

 

  1. Ergebnisse der Analysen von Brandeinsätzen

 

In der Hansestadt Rostock kam es 2016 zu 1.218 Alarmierungen in Bezug auf ein vermutetes oder tatsächliches Brandgeschehen. Daraus folgten 413 Einsätze mit Maßnahmen zur Menschenrettung und/oder Brandbekämpfung. Die nachfolgende Betrachtung bezieht sich auf Einsätze, die gemäß Schutzziel bemessungsrelevant waren. Dies sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass sich auch aus kleineren Szenarien zeitkritische Einsätze entwickeln können, die eine ernsthafte Bedrohung für geschützte Rechtsgüter darstellen, wenn nicht, wie in den meisten Fällen, rechtzeitig wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen seitens der Feuerwehr greifen.

 

Die Einteilung des Territoriums in Risikogruppen hat zur Folge, dass in den Bereichen der Stadt, in denen die meisten Menschen wohnen/arbeiten, die meisten Gebäudebrände bekämpft und Menschen gerettet werden müssen. Dort werden völlig zu Recht die höchsten Anforderungen an die Schutzziele gestellt. Diesem Umstand trägt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Hansestadt Rostock Rechnung (Beschluss der Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016). Im Ergebnis gilt zukünftig auch in den Ortsteilen der Risikoklasse B das Schutzziel, welches für die Ortsteile der Riskoklasse A Anwendung findet. Ohne neue Feuerwache im Rostocker Nordosten (Dierkow/Toitenwinkel) ist eine Analyse nicht zielführend. Sie würde allenfalls die Ergebnisse der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aus dem Jahr 2016 weiter untersetzen.    

 

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der Hansestadt Rostock betrug 0,35 Gebäudebrände pro 1.000 Einwohner (2015: 0,46). In der Gesamtheit kam es 2016 zu 5,87 Alarmierungen mit ursächlichen Brandkenngrößen je 1.000 Einwohner.

 

Bei Berichtskontrolle und -abschluss bzw. bei Plausibilitätsprüfungen im Rahmen von statistischen Erhebungen wird regelmäßig geprüft, ob die Daten für die Einsatzzeiten korrekt sind. Es kommt vor, dass Alarmierungs-, Ausrücke-, oder Ankunftszeiten (sogenannte taktische Zeiten) aus unterschiedlichsten Gründen nicht erfasst werden konnten.

Bei offensichtlich falscher Erfassung oder Eintragung der Zeiten werden diese geändert und die Änderungen im Einsatzbericht protokolliert.

 


Weiterhin wird im Ergebnis der Berichtsanalysen mitgeteilt, dass durch ersteintreffende Kräfte der Berufsfeuerwehr im Berichtszeitraum 2016:

 

-       37 Personen über bauliche Rettungswege gerettet wurden.

 

Bei gemeinsamen Einsätzen von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr wurden nochmals:

 

-       16 Personen über bauliche Rettungswege,

-       zwei Personen über Drehleitern und

-       drei Personen über tragbare Leitern gerettet.

 

Insgesamt wurden bei Brandeinsätzen zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2016 durch die Feuerwehr 58 Menschen gerettet. Es mussten keine Brandtoten beklagt werden.

 

Infolge von Brandeinwirkung gab es im o. g. Zeitraum neun Verletzte, wobei hier ein Großteil auf das Vorhandensein von Atemgiften (Rauchgasinhalation) entfiel. 

 

  1. Ergebnisse der Analysen von Technischen Hilfeleistungen

 

In der Hansestadt Rostock kam es 2016 zu 2.628 Alarmierungen in Bezug auf ein vermutetes oder tatsächliches Notfallgeschehen, welches die Alarmierung von Ressourcen der Feuerwehr zu möglichen Hilfeleistungen erforderte. Daraus folgten 2.114 Einsätze mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Menschenrettung und/oder Technischen Hilfeleistung.

Die Überprüfung der Art der geleisteten Hilfeleistungseinsätze ergab, dass nur bei einem Teil dieser Einsätze die Notwendigkeit bestand, diese unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zu absolvieren. Dies geschieht grundsätzlich unter Berücksichtigung der Einsatzindikation und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

 

106 Hilfeleistungen entfielen auf Verkehrsunfälle mit Straßen- und Schienenfahrzeugen. Weitere 229 Einsätze absolvierte die Berufsfeuerwehr zur Zwangsöffnung von Räumen bei akuter Gefahr z. B. für die körperliche Unversehrtheit (Leben und Gesundheit betroffener Personen). Da beide vorgenannten Einsätze als zeitkritisch zu bewerten sind, ist hier die Maßgabe, zeitgleich mit dem Rettungsdienst und in diesem Zusammenhang unterhalb der gesetzlich definierten Hilfsfrist von 10 Minuten mit einer bemessungsrelevanten Ressource der Feuerwehr vor Ort zu sein. Dies ist in 86,2 % der benannten Fälle (287 Einsätze) erfolgt.

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der Hansestadt Rostock beträgt 10,19 Einsätze pro 1.000 Einwohner (2015: 9,36). In der Gesamtheit kam es 2016 zu 12,67 Alarmierungen mit ursächlich hilfeleistungsrelevantem Meldemuster je 1.000 Einwohner.

 

Des Weiteren wird im Ergebnis der Berichtsanalysen mitgeteilt, dass durch ersteintreffende Kräfte der Berufsfeuerwehr bei Technischen Hilfeleistungen im Berichtszeitraum 2016:

 

-       20 Personen durch unterschiedliche Maßnahmen (Einsatz von Hubrettungsfahrzeug, Vornahme von schwerem Hilfeleistungsgerät etc.) gerettet wurden.

 

Bei gemeinsamen Hilfeleistungseinsätzen von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr wurden:

 

-       13 Personen, ebenfalls durch verschiedene Rettungsmaßnahmen,

 

und bei alleinigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr nochmals zwei weitere Personen gerettet.

 

Insgesamt wurden bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2016 durch die Feuerwehr 35 Menschen gerettet. Es mussten zwei Tote beklagt werden.

 

Infolge von unterschiedlichen Unfallszenarien gab es im o. g. Zeitraum 13 Verletzte.

  1. Ergebnis der Einhaltung der vereinbarten Funktionsstärken im Brandschutz

 

Konform zum Bedarfsplan wurde im Brandschutz- und Rettungsamt die planerische Besetzung von 38 Funktionen im Brandschutz vorgenommen. 

 

Die festgelegte Funktionsstärken wurden im Jahr 2016 wie folgt eingehalten:

 

Anzahl der Schichten

Dienststärke

% des Jahres

% kumulativ

329

eingehalten

89,89

89,89

33

1 Funktion nicht besetzt

9,02

98,91

4

2 Funktionen nicht besetzt

1,09

100,00

0

3 Funktionen nicht besetzt

0

100,00

0

4 Funktionen nicht besetzt

0

100,00

0

5 Funktionen nicht besetzt

0

100,00

 

Erläuterung zu den Funktionsstärken (Anzahl von Feuerwehrbeamten im Dienst)

 

Grundsätzlich erfolgt die Besetzung der täglich vorzuhaltenden Einsatzpositionen (Einsatzfahrzeuge und Leitstelle) im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock unter Beachtung folgender Prioritäten:

 

  1. Besetzung der Integrierten Leitstelle Rettungsdienst/Brand- und Katastrophenschutz
  2. Besetzung der Einsatzfahrzeuge des Notfallrettungsdienstes
  3. Besetzung der Einsatzfahrzeuge für Brandschutz und Technische Hilfeleistung.

 

Dazu wird sich der unterschiedlichsten Mittel bedient. Neben der Installierung von täglich bis zu 5 Rufbereitschaften über alle Kolleginnen und Kollegen, gibt es zwischen den einzelnen Planungsgruppen (Rettungsdienst, Leitstelle, Brandschutz, Tagesdienst) intensive Bemühungen, um Personal dorthin zu verschieben, wo durch erhöhte Ausfallquoten eine Unterschreitung droht.

 

Im Übrigen finden sich immer wieder Beamtinnen und Beamte auf freiwilliger Basis, welche auch in den übrigen Planungsgruppen, z. B. der Führungs- und der Führungsunterstützungskräfte des Tagesdienstes selbstverständlich bei Notwendigkeit für Zusatzdienste auch größeren Umfanges zur Verfügung stehen. Im Bereich der Funktionsbesetzung durch Führungskräfte der Laufbahngruppe 2 des Feuerwehrdienstes gab es auch 2016 keine einzige Stunde einer Funktionsunterschreitung.

 

Des Weiteren wird hier insbesondere auch auf die notwendige Besetzung einer Technischen Einsatzleitung, des Führungstabes o. a. der Koordinierungsgruppe des Verwaltungsstabes verwiesen, zu denen auch ein regelmäßiger Übungsbetrieb gehört. Diese Gremien der Führungsorganisation sind kein Selbstzweck im Brandschutz- und Rettungsamt, sondern Einrichtungen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr der Behörde Hansestadt Rostock.

 

  1. Schlussfolgerungen der Auswertung der Einhaltung der Schutzziele in den Bereichen Kritischer Wohnungsbrand und Technische Hilfeleistung

5.1. Verbesserung der Hilfsfristen

 

Für das Jahr 2016 wurde für die Gefahrenabwehrplanung eine Analyse gemäß den Vorgaben des Feuerwehrbedarfsplanes 2009 von der Alarmierung der Kräfte und Mittel bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle vorgenommen. Die Disponierungsfrist wurde dabei nicht betrachtet.

 

Oberstes Ziel bleibt die Verbesserung der Hilfsfristen in den einzelnen Risikogruppen. Auch in der nunmehr vorgelegten Analyse konnten die Vorgaben des Bedarfsplanes nicht vollständig erreicht werden, es gab Abweichungen von den geforderten Schutzzielen.

 

Dies hat unterschiedliche Gründe, die in den Punkten 1.1 und 1.2 tlw. detailliert dargestellt wurden und wenig Einflussmöglichkeiten und damit Verbesserungspotenzial seitens des Brandschutz- und Rettungsamtes aufweisen.

 

In Bezug auf städtebauliche Maßnahmen, verkehrstechnische und -beruhigende Maßnahmen kann seitens der Feuerwehr nur angemahnt werden, dass sie als Brandschutzdienststelle rechtzeitig und umfassend beteiligt wird und das fachliche Hinweise und Stellungnahmen nicht weggewürdigt werden.    

 

Mit Blick auf die Zielerreichungsgrade im Nordosten wird erst mit der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Bereich Dierkow/Toitenwinkel eine nachhaltige Verbesserung und damit schlussendlich die Erfüllung der Schutzziele möglich sein.

5.2. Verkürzung der Gesprächs- und Disponierungszeit

 

Das Qualitätsmanagement in der Leitstelle hat nicht nur oberste Priorität, sondern bedarf weiterer intensiver Bemühungen. Es ist jedoch auch sehr vielschichtig und gerade die Disponierungszeit unterliegt menschlichen und technischen Faktoren. Die Zeitdauer mit der Folge einer Verkürzung als alleiniges Bewertungskriterium heranzuziehen ist wenig sinnvoll. Hier bedarf es mehrerer Qualitätsmerkmale, an deren Wertung und Beurteilung es zu arbeiten gilt.

 

Es ist ebenfalls zu beachten, dass durch die Berücksichtigung von Notrufen, in denen Ereignisse mit und ohne Lebensgefahr bearbeitet werden, sich die durchschnittliche Disponierungszeit zwangsläufig erhöht.

 

Für alle Gebäudebrände kann in 2016 eine durchschnittliche Disponierungszeit von 1 min und 53 Sekunden (Median: 1 min und 36 Sekunden) angesetzt werden. Dabei liegen jedoch 42 % unter 1 min und 30 Sekunden und weitere 32 % unter 2 min. Insgesamt wurden damit knapp ¾ aller Gebäudebrände in unter 2 min disponiert. 

5.3. Verbesserung der Ausrückezeiten

 

Ein Bestandteil der Hilfsfrist ist die Zeit des Ausrückens des Löschzuges. Hierbei wird durch die dienstliche Leitung fortwährend an Verbesserungen gearbeitet. Allem Wollen sind aber

 

a)   technische Grenzen (Alarmadressenanbindung, Leitstellentechnik, Steuertechnik, Alarmaussendung, Alarmempfang, Datentransfer Luft- und DV-Schnittstelle) und

 

b)   auch personelle Grenzen (räumliche Objektausdehnung, Ausbildungs-, Übungs-, Arbeitsdienst, Unfallverhütungsvorschriften, Mehrfachfunktionen in Personalunion) gesetzt.

 

Die Mitte des Jahres 2016 erfolgte Einführung eines “Voralarmes“ für die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr konnte durch die beauftragte Firma nicht in der gewünschten Einfachheit und Praktikabilität umgesetzt werden. Die sich aus dem “Voralarm“ ableitenden zeitlichen Verbesserungen sind gegenwärtig demzufolge nur als Einzelfälle zu betrachten. Eine technische Nachbesserung wird angestrebt, konnte aber noch nicht zugesagt werden.

 

Eine flächendeckende Einführung digitaler Meldeempfänger (DME) hat den Vorteil erbracht, dass die alarmierten Kräfte unabhängig z. B. des sie umgebenen Lautstärkepegels (Werkstätten, Waschanlagen) den Alarm sofort wahrnehmen. Die Ansteuerung und Aussendung des Alarmbefehls und der Erhalt auf dem DME tragen aber nicht zur Verkürzung der Ausrückezeiten bei.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitstempel “Alarm“ im Einsatzleitsystem, der zur statistischen Auswertung herangezogen wird, nicht identisch mit den Zeitpunkten ist, zu denen verschiedene Alarmadressen (Meldeempfänger [DME], Lautsprechanlage, Alarmdrucker, Tore etc.) angesteuert werden. Diese Zeitdifferenz ist bedingt durch die Ansteuerung verschiedener technischer Parameter, wirft allerdings auf das Ausrückeverhalten ein schlechteres Licht als dieses real existiert.   

5.4. Qualitätsmanagement bei der Einsatznachbereitung

 

Das Qualitätsmanagement bei der Berichterstellung wurde 2016 deutlich verbessert. Eine Vielzahl von zusätzlichen Pflichtfeldeinträgen im Brand- oder Hilfeleistungsbericht führt dazu, dass Daten besser verwertbar sind. Dies betrifft den hausinternen Abgleich mit vorangegangenen Zeiträumen ebenso wie den Vergleich mit Statistiken anderer Berufsfeuerwehren in verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen bspw. auf Bundesebene.

  1. Personalentwicklung

 

Zum 01.01.2016 konnten nach erfolgreichem Abschluss der Brandmeisteranwärterausbildung 6 Beamte auf Probe übernommen werden.

Zum 01.07.2016 konnten nach erfolgreichem Abschluss der Brandmeisteranwärterausbildung weitere 4 Beamte auf Probe übernommen werden.

 

8 Kollegen wurden auf Grund des Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt.

Zusätzlich wurden 3 Beamte vorzeitig auf Grund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. 1 Beamter des feuerwehrtechnischen Dienstes ist verstorben.

 

1 Brandmeisteranwärter wurde nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.

 

1 Angestellte nahm die Rente nach 45 Arbeitsjahren in Anspruch.

1 Angestellter schied auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches aus.

1 befristeter Arbeitsvertrag einer Angestellten wurde verlängert und 1 Angestellte wurde aus der Kernverwaltung in das BRA umgesetzt.

 

4 Beamte wurden aus der Hansestadt Rostock an andere Dienststellen versetzt.

 

Gegenwärtig gibt es in der OE 37 ca. 13 unbesetzte Stellen, die jedoch durch die Übernahme weiterer Brandmeisteranwärter, externe Einstellung von 6 Beamten und externe Neueinstellungen im Angestelltenbereich besetzt werden.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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18.05.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

14.06.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben