Beschlussvorlage - 2017/BV/2641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft verlängert den Termin zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 2016/AN/1921 „Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte“ bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Oktober 2017.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2016/AN/1921 - Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 2016/AN/1921 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte in der Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu konzipieren:

1.) Klärung, welche öffentlichen Einrichtungen und städtische Unternehmen zur   
     Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können

2.) Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft und privaten
     Initiativen als denkbare Synergieeffekte

3.) Aufzeigen von flexiblen Lösungen, die mit geringem Aufwand um eine große Zahl

     von WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann

4.) Berücksichtigung weiterer stark frequentierter öffentlicher Plätze unter
     touristischen Gesichtspunkten

5.) Zusammenführung und Verbesserung bestehender „Rostock Apps“, die
                   verfügbare Informationen zum Angebot der RSAG, zur Hansestadt Rostock, zu
                   Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen oder Einkaufshinweisen verbindet.

 

Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft in ihrer Junisitzung 2017 vorzulegen.

Bis zur Junisitzung 2017 der Bürgerschaft wird es der Verwaltung nicht möglich sein, ein qualifiziertes Konzept vorzulegen, auf dessen Basis die Bürgerschaft eine endgültige Entscheidung treffen kann. Mit Veränderung des gesetzlichen Rahmens ist seit Jahren nun endlich auch Bewegung in den Markt bei der Installation öffentlich zugänglicher WLAN-Netze in den Städten gekommen. Das betrifft Angebote der Netzbetreiber ebenso wie Unternehmen, die zunehmend auf diesem Gebiet tätig sind und professionelle Lösungen anbieten.

 

Die gegenwärtig laufende Bestandserfassung und die Erfassung möglicher Interessenten schaffen die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Konzepts für ein Rostock-WLAN. Daraus folgend soll auf der Basis eines Anforderungskatalogs ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Ziel ist ein in der Konsequenz belastbares Konzept hinsichtlich der technischen Machbarkeit, der Finanzierung und des laufenden Betriebs. 

 

Wesentliches Kriterium dabei ist für die Verwaltung auch eine größtmögliche Akzeptanz bei potenziellen Kooperationspartnern. In diesem Zusammenhang wird zudem geprüft, ob unter Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft 2015/AN/0944 vom 03.06.2015 eine Kooperation mit der Opennet Initiative möglich ist.

 

Sinnvoll erscheint, die Frist zur Vorlage eines Konzeptes bis zum Oktober 2017 zu verlängern, um ein qualifiziertes Ergebnis vorlegen zu können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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10.05.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen