Dringlichkeitsvorlage - 2017/DV/2627

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Beteiligung und Information der Einwohnerinnen und Einwohner zum Bürgerentscheid am 24. September 2017 auf Grundlage des vorliegenden Durchführungskonzeptes (Anlage) durchzuführen.

 

2. Für die Vorbereitung und Durchführung wird in Teilen eine externe Beauftragung erfolgen. 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2017/DA/2562 der Bürgerschaft vom 01.03.2017

 

Sachverhalt:

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2017/DA/2562 vom 01.03.2017 soll das Konzept der Bürgerschaft am 05.04.2017 zur Beschussfassung vorgelegt werden. Durch verwaltungsinterne Ab- und Rücksprachen konnte die ordentliche Frist nicht eingehalten werden.

zu 1.

Ein Durchführungskonzept für ein Beteiligungsverfahren bis zum Bürgerentscheid beinhaltet zwei eng zusammenhängende Schwerpunkte.

Dies sind zum einen die Konzeption des Beteiligungsprozesses und zum anderen die inhaltliche Aufarbeitung des Themas.

Das Einbringen von „alternativen Entwicklungsideen“ durch die Öffentlichkeit kann kein Bestandteil des Durchführungskonzeptes sein. Dies ist in einem Verfahren zur Information im Vorfeld zu einem Bürgerentscheid, dessen Frage bereits durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, nicht sinnvoll. Das Sammeln von Ideen suggeriert, dass sich der Inhalt des Bürgerentscheides noch ändern ließe. Zudem werden mit dem Ergebnis des Bürgerentscheides ein Teil der Ideen obsolet.

 

Alternative Entwicklungsideen können in den nach dem Bürgerentscheid beginnenden Planungsprozess eingebracht werden. Dies muss bereits im Informationsprozess der Öffentlichkeit entsprechend dargestellt werden.

 

zu 2.

Die Durchführung ist mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden.

Um einen solchen umfänglichen Informationsprozess zügig und effizient durchzuführen, ist ein hohes Maß an Erfahrung und kurzfristig zur Verfügung stehende personelle Kapazitäten notwendig.

 

Zudem ist eine neutrale Moderation und Organisation äußerst sinnvoll. Aus diesen Gründen ist ein erfahrenes Büro mit der Durchführung des Prozesses zu beauftragen.

 

Die Erarbeitung des Informationspapiers ist in Kooperation mit dem zu beauftragten Büro für das Verfahren auszuarbeiten. Es ist zu prüfen, ob dies federführend durch das Büro unter Mitarbeit der Verwaltung erfolgen kann.

 

Eine Ausschreibung ist unmittelbar nach dem Beschluss durchzuführen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine genaue Kostenangabe kann erst nach erfolgter Ausschreibung erfolgen.

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.04.2017 - Ortsbeirat Schmarl (7) - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Beteiligung und Information der Einwohnerinnen und Einwohner zum Bürgerentscheid am 24. September 2017 auf Grundlage des vorliegenden Durchführungskonzeptes (Anlage) durchzuführen.

 

2. Für die Vorbereitung und Durchführung wird in Teilen eine externe Beauftragung erfolgen. 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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05.04.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Beteiligung und Information der Einwohnerinnen und Einwohner zum Bürgerentscheid am 24. September 2017 auf Grundlage des vorliegenden Durchführungskonzeptes durchzuführen.
 

2. Für die Vorbereitung und Durchführung wird in Teilen eine externe Beauftragung erfolgen.

 

 

Beschluss Nr. 2017/DV/2627:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Beteiligung und Information der Einwohnerinnen und Einwohner zum Bürgerentscheid am 24. September 2017 auf Grundlage des vorliegenden Durchführungskonzeptes durchzuführen.
 

2. Für die Vorbereitung und Durchführung wird in Teilen eine externe Beauftragung erfolgen.

 

3. Die im Durchführungskonzept unter Punkt 2 genannten Elemente der Beteiligung, einschließlich der Ausstellung, sind der Bürgerschaft mindestens in Form von Kurzkonzepten (grobe Darstellung) zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4. Das im Durchführungskonzept unter Punkt 4 genannte Informationspapier soll zusätzlich die Vor- und Nachteile einer möglichen Verlegung des Traditionsschiffes und die daraus entstehenden Kosten benennen. Die Beschlüsse der beteiligten Ortsbeiräte sollen aufgeführt werden.
Auf das Entwicklungskonzept der IGA-GmbH ist zu verweisen.

 

5. Das im Durchführungskonzept unter Punkt 4 genannte Informationspapier soll der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

6. Die im Durchführungskonzept unter Punkt 5.e benannte Einlage im Städtischen Anzeiger ist der Bürgerschaft vorab in groben Zügen (geplante Struktur/Inhalte) zur Beschlussfassung vorzulegen, sofern es sich dabei nicht um das in Punkt 4. benannte Informationspapier handelt.

 

7. Die Objektivität der Bürgerinformation ist zu wahren.

Es erfolgt eine Darstellung der gesamten Kosten für die Verlegung unter Berücksichtigung der vom Gutachter Andreas Hallier benannten Schätzungen vom 21.01.2014 und 20.02.2014.

 

8. Die Informationsmaterialien zum Bürgerentscheid werden der Bürgerschaft vor Veröffentlichung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Anlage:

Durchführungskonzept zum Bürgerentscheid am 24. September 2017
(wird nach Fertigstellung beigefügt)

siehe Nr. 2017/BV/2877 inrgerschaftssitzung am 12.07.2017

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt