Stellungnahme - 2017/AN/2584-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Antrag zur Fassung eines Bürgerschaftsbeschlusses ist entbehrlich.

 

Die Hansestadt Rostock ist hinsichtlich dieser Problemstellungen seit längerem intensiv sowohl in Gesprächen mit der Landesregierung Mecklenburg - Vorpommerns, als auch mit den Verbänden, wie z. B. dem Städtetag Mecklenburg Vorpommern.

 

Die Schwierigkeit der Bindung von Ärzten für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein bundesweites Problem und längst wird auf den verschiedensten Ebenen nach Lösungsansätzen gesucht.

 

Von den im Stellenplan 2017 durch die Bürgerschaft beschlossenen Arztstellen wird eine Arztstelle zum 01.04.2017 erfolgreich besetzt. Ein zweites Stellenbesetzungsverfahren einer Arztstelle wird dem Hauptausschuss am 25.04.2017 zur Entscheidung vorgelegt. Damit sind alle Arztstellen des Gesundheitsamtes besetzt. Die Ausschreibung für die im Sommer ausscheidende Betriebsärztin erfolgte am 28.02.2017 und endet am 31.03.2017.

 

Zur Steigerung der Attraktivität von Arztstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst sind neben anderen Aspekten, die Vergütungsregelungen jedenfalls in der Zuständigkeit der Tarifparteien. Die Hansestadt Rostock schöpft alle tariflichen Möglichkeiten aus.

 

Das Bestreben der Übernahme aller Kosten durch den Bund, welche durch das kommunale  Gesundheitsamt entstehen, widerspricht den Grundsätzen des Grundgesetzes bezüglich der Kompetenzverteilung der Erfüllung von staatlichen Aufgaben durch Bund, die Länder und Kommunen.  

 

Eine kommunale Werbekampagne dürfte vor dem Hintergrund des Gesamtproblems ineffizient, die bereits eingeleitete Sensibilisierung von Medizinstudenten für den öffentlichen Gesundheitsdienst z. B. an der Universität Rostock, dürfte ein besserer Weg sein. 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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05.04.2017 - Bürgerschaft - abgelehnt