Beschlussvorlage - 2017/BV/2608

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Als ehrenamtliche Schiedsperson für die Schiedsstelle Ost der Hansestadt Rostock wird Frau Silke Nagel gewählt.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Nr. 2015/BV/1089 vom 09.09.2015

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss Nr. 2015/BV/1089 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 09.09.2015 Herrn Philipp Zicker als Schiedsperson für die Schiedsstelle Ost für die Amtsperiode 01.02.2016 – 31.01.2021 gewählt. Herr Zicker hat aus beruflichen Gründen um Abberufung von der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedsperson gebeten. Durch das Amtsgericht Rostock wurde dem Abberufungsersuchen von Herrn Zicker stattgegeben.

 

Somit ist die vakante Position der Schiedsperson in der Schiedsstelle Ost nunmehr neu zu besetzen. Der vorgesehene Bewerber, Herr Tim Kuhlke, hat seine Interessenbekundung aus beruflichen Gründung kurzfristig zurückgezogen. Nunmehr erfolgte am 09.11.2016 eine erneute Ausschreibung über den Städtischen Anzeiger, die öffentliche Presse und das Internet. Hierauf gingen mehrere Bewerbungen ein. Mit den Bewerberinnen und Bewerbern wurden unter Hinzuziehung der Vertreterin des Dachverbandes, der amtierenden stellvertretenden Schiedsperson der Schiedsstelle Ost und des Leiters des Ortsamtes Ost entsprechende Eignungsgespräche geführt.


Gegen den im Ergebnis dieser Gespräche ausgewählten Bewerber lagen lt. Auskunft des Amtsgerichtes Rostock vom 06.02.2017 Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 - 3 SchStG M-V vor. Er ist dementsprechend nicht wählbar.

 

Um nunmehr dem dringenden Besetzungserfordernis der Schiedsstelle Ost mit einer vorsitzenden Schiedsperson schnellst möglichst Rechnung zu tragen, wurde in Abstimmung mit der Vertreterin des Dachverbandes und dem Leiter des Ortsamtes Ost diesseits entschieden, Frau Silke Nagel zur Wahl vorzuschlagen. Frau Nagel wurde im Rahmen der kürzlich erfolgten Ausschreibung bereits angehört und es wurde festgestellt, dass sie den Anforderungen an eine Schiedsperson gem. Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) entspricht. Sie besitzt die Eignung zur Ausübung des Schiedsamtes nach Persönlichkeit und Fähigkeiten.

 

Bevor Frau Nagel der Gemeindevertretung zur Wahl vorgeschlagen wurde, erfolgte ebenfalls durch das Amtsgericht Rostock eine Prüfung der Bewerberin nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 - 3 SchstG M-V hinsichtlich gegebenenfalls vorliegender Ausschlussgründe. Mit Schreiben vom 15.03.2017 teilte der Direktor des Amtsgerichtes Rostock mit, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.

 

Folgende Besetzung der Schiedsstelle Ost wird nunmehr vorgeschlagen:

 

Schiedsperson                                          Frau Silke Nagel

stellvertretende Schiedsperson              Herr Jörg Mau

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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