Nachtrag Beschlussvorlage - 2015/BV/1396-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Im Text der Fernwärmesatzung (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2015/BV/1396) wird in § 6 Abs. 6 der vorletzte Satz ... Dasselbe gilt für Betreiber nicht satzungsgemäßer Wärmeversorgungsanlagen, wenn in Fällen gemäß § 5 Abs. 3 der Satzungsgeber die Vorbereitung des Fernwärmeanschlusses nicht verlangt hat.“... entfernt.

 

2. Am Ende des 4.Textblockes zum Sachverhalt in 2015/BV/1396 wird folgender Satz angefügt:

 

Falls die Koordinierung nicht erfolgreich sein sollte, weil zwischen Bauvorhaben und Erschließungsfortschritt durch das Fernwärmenetz keine ausreichende zeitliche Korrelation besteht, kann eine andere, ggf. nicht satzungsgemäße Wärmeversorgungsanlage installiert werden, die dann bis zur nächsten wesentlichen Änderung gemäß §6 Abs. 6 Bestandsschutz genießt.

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Sachverhalt:

Nach erneuter Rücksprache mit dem Rechtsamt wurde die mögliche Missverständlichkeit des o.g. Satzes festgestellt. Daher soll dieser entfallen. Dies ist eine unwesentliche Änderung, da der Satz nur dazu dient, einen in der Satzung ohnehin geregelten Sachverhalt näher zu erklären. Die Erklärung wird stattdessen in die Begründung zur Beschlussvorlage 2015/BV/1396 eingefügt.  

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Finanzielle Auswirkungen:                                                                                    keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:              kein Bezug

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.03.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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30.03.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.04.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen