Dringlichkeitsvorlage - 2017/DV/2571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die GAA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten mit der Geschäftsbesorgung zur Sanierung der an das ehemalige Betriebsgelände des VEB Bitumenverarbeitung angrenzenden kommunalen Flurstücke entsprechend der Kooperationsvereinbarung (Anlage 1) zu beauftragen.

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Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 3 Nr. 8 Hauptsatzung

 

Begründung der Dringlichkeit

Gemäß Anordnung des StALU MM vom 26.07.2016 ist die Sanierung der betroffenen kommunalen Flurstücke zwingend im Zusammenhang mit der Sanierung auf dem Betriebsgelände der ehemaligen Bitumenverarbeitung Rostock durchzuführen. Geplanter Baubeginn der Sanierungsmaßnahme durch die GAA M-V ist der 03. April 2017. Spätestens mit dem Beginn der Sanierungsmaßnahme muss daher die Kooperationsvereinbarung zwischen der GAA M-V und der Hansestadt Rostock in Kraft treten um das Gesamtsanierungsziel zu gewährleisten.

 

Sachverhalt:

Die mit Teerölen kontaminierte Fläche des Altlaststandortes „ehemalige Bitumenverarbeitung Rostock“ in 18146 Rostock, Altkarlshof 1 wird ab April 2017 entsprechend der Sanierungsanordnung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt MM (StALU MM) durch die GAA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH Selmsdorf (GAA M-V) auf dem Wege eines Bodenaustausches saniert.

 

Im Ergebnis von, im Auftrag der Hansestadt Rostock, durchgeführten Untersuchungen wurden auf angrenzenden kommunalen Flurstücken die gleichen Bodenbelastungen nachgewiesen. Durch das StALU MM als zuständige Bodenschutzbehörde ist die Hansestadt Rostock mit Bescheid vom 26.07.2016 ordnungsbehördlich zur Sanierung der betroffenen kommunalen Bereiche verpflichtet worden. Weiterhin wurde gefordert, dass deren Sanierung zwingend im Zusammenhang mit der Sanierung auf dem ehemaligen Betriebsgelände Bitumen durchgeführt werden soll. Daraufhin wurde die GAA M-V vom StALU MM aufgefordert, den vorliegenden Sanierungsplan für die genannten kommunalen Teilflächen zu ergänzen. Diese Ergänzung wurde von der Umwelt- und Rohstoff-Technologie GmbH Greifswald (URST GmbH) am 28.10.2016 vorgelegt und vom StALU MM bestätigt. Die ebenfalls geforderte Kostenschätzung vom 07.12.2016 für die Sanierung der kommunalen Flächen beläuft sich auf 225.148 Euro brutto. Für die Durchführung und Abrechnung der Sanierung der kommunalen Flurstücke schließen die GAA M-V und die Hansestadt Rostock eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel, der GAA M-V als Geschäftsbesorgerin die Durchführung der Sanierungsmaßnahme zu übertragen.

 

Die Laufzeit der Gesamtmaßnahme (16 Einzelbaufelder) beträgt ca. sieben Monate, die Rechnungslegung seitens der GAA M-V an die Hansestadt Rostock für den kommunalen Flächenanteil erfolgt frühestens zum 02.01.2018. Die finanziellen Mittel werden zusätzlich in den Haushaltsplan 2018 eingeordnet.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:              67

Produkt:               55100                                          Bezeichnung:  Stadtgrün

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

56290010   - Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte

 

225.148,00

 

 

2018

76290010 -  Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte

 

 

 

225.148,00

 

Mittel werden zusätzlich in den HH 2018 eingeordnet!

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

Bezug zum aktuell beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.03.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen