Änderungsantrag - 2017/BV/2473-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Franz Laube (für den Ortsbeirat Biestow) und
Armin Zimmermann (für den Ortsbeirat Gartenstadt/Stadtweide)
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 für das "Wohngebiet Kiefernweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.03.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Mar 15, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Mar 16, 2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Mar 21, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 5, 2017
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um folgendes Planungsziel ergänzt:
Der Biotopverbund für das Wohngebiet „Kiefernweg“ ist entsprechend Strukturkonzept „Biestow – Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 (Landschaftsplan und Biotopverbund) auszuführen. Die Grünfläche der ehemaligen Hausstelle in der Gemarkung Biestow 1 im Flurstück 145/1 („Schüttscher Hof“) soll erhalten und in das Grünsystem als kleine Parkanlage mit Freizeitangeboten als Ort sozialer Begegnung entwickelt werden.
Sachverhalt:
Die geplanten Strukturen aus dem Landschaftsplan 2013/2014 (Grünflächen und Darstellung geplanter Grünverbindungen) sind zu übernehmen, um ein lebenswertes Wohnumfeld zu schaffen und den Biotopverbund zu sichern. Die frühen Erkenntnisse aus dem Strukturkonzept „Biestow – Am Kringelgraben“ der Hansestadt Rostock von 2008 sollen weitgehend Berücksichtigung finden (siehe u.a. S. 30 Baufelder).
Im Bereich der vor einigen Jahren abgerissenen Gebäude besteht z.Z. eine planierte Freifläche, die von einem abwechslungsreichen, teils wertvollen Gehölzbestand umgeben ist. Dieser wiederum wird größtenteils von einem zeitweise wasserführenden Grabensystem eingefasst, an der Ostseite befindet sich ein kleines Soll. Die Fläche bietet sich an, hier eine Art Dorfplatz entstehen zu lassen, mit Parkanlage, Spiel- (evtl. Bolz-) platz, Fitnessgeräten, Grillplatz etc..
Auf OBR-Sitzungen und Einwohnerversammlungen wurde die Berücksichtigung frei zugänglicher Grünflächen wiederholt gefordert.
Sölle und Feldgehölze stehen nach § 20 BNatschG unter besonderem Schutz. In Verbindung mit den z.T. alten Bäumen erfüllt die genannte Fläche eine wichtige Trittsteinfunktion im Biotopverbund.
Der Erhalt der Fläche folgt den Leitlinien der Stadtentwicklung (Grüne Stadt am Meer/Erhalt und Vernetzung naturnaher Flächen/wohnungsnahe Grünanlagen).
Die Vermeidung der Zerstörung von Biotopen hat Vorrang vor Ausgleichsmaßnahmen.