Antrag - 2017/AN/2510
Grunddaten
- Betreff:
-
Daniel Peters (für die CDU-Fraktion) und Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09)
Bebauungspläne in Umlandgemeinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.03.2017
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Feb 21, 2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
Feb 21, 2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
|
Vorberatung
|
|
|
Feb 22, 2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Mar 1, 2017
|
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Beurteilung zur Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R) nachfolgenden Bebauungsplänen von Umlandgemeinden seine Zustimmung zu erteilen:
Gemeinde Kritzmow B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“
Gemeinde Kritzmow B-Plan Nr. 22 „Betreutes Wohnen am Karauschensoll“
Gemeinde Ostseebad Nienhagen B-Plan Nr. 6 „Am Beiksoll“
Sachverhalt:
Grundlage der Bewertung des Eigenbedarfs ist der Programmsatz Z 4.1 (2) des RREP Rostock: „Das RREP MM/R beschränkt den kommunalen Eigenbedarf für Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung (Programmsatz Z 4.1 (2)) auf eine Flächenentwicklung, die eine Zunahme des Wohnungsbestandes um bis zu 3 % ermöglicht.“ Darüberhinausgehende Entwicklungen in den Umlandgemeinden bedürfen auch der Beurteilung und Bewertung der Hansestadt Rostock.
Gegenwärt bestehen nach der rechtlich für unwirksam erklärten Stadt-Umland-Abgabe auf der Landesebene keine Instrumente, um Kommunen des Umlandes der Hansestadt Rostock an einer „Mitfinanzierung“ überregional bedeutsamer Einrichtungen im kulturellen und sportlichen Bereich (Theater, Schwimmhalle, Zoo etc.) zu beteiligen. Ebenso profitiert die Hansestadt Rostock nicht vom Bevölkerungswachstum der Umlandgemeinden und den damit verbundenen finanziellen Einnahmen, die vorrangig durch die positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Rostock zu erklären sind.
Aus diesen Gründen hat der Oberbürgermeister, wie gegenüber der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit erläutert, bei diversen Erweiterungsvorhaben der Stadt-Umland-Gemeinden im Rahmen des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock über der sogenannten 3-Prozent-Regelung nicht zugestimmt.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Oberbürgermeister bei der Forderung, eine gerechtere Finanzierung der zentralörtlichen Aufgaben innerhalb der Finanzbeziehungen der Kommunen zugunsten der Hansestadt Rostock zu erreichen.
Im Hinblick auf die Bebauungspläne des Antrages ist die Haltung der Hansestadt Rostock aus unserer Sicht jedoch unzutreffend. In erster Linie dienen diese Entwicklungspläne der Unterbringung älterer Menschen aus den Gemeinden. Selbst unter Berücksichtigung geringerer Zuzüge ist es zwingend erforderlich, den enormen Bedarf an Betreutem Wohnen in der gesamten Planungsregion Rechnung zu tragen. Bei bestehenden Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Pflegeeinrichtungen sind derzeit Wartelisten mit erheblichen Wartezeiten für Betroffene zu konstatieren. Die Stadt muss zumindest bei diesen B-Plänen einlenken, denn viele Ältere und Pflegebedürftige warten dringend auf einen Platz.

Feb 21, 2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Beurteilung zur Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R) nachfolgenden Bebauungsplänen von Umlandgemeinden seine Zustimmung zu erteilen:
Gemeinde Kritzmow B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll"
Gemeinde Kritzmow B-Plan Nr. 22 „Betreutes Wohnen am
Karauschensoll"
Gemeinde Ostseebad Nienhagen B-Plan Nr. 6 „Am Beiksoll"
Mar 1, 2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Beurteilung zur Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R) nachfolgenden Bebauungsplänen von Umlandgemeinden seine Zustimmung zu erteilen:
- Gemeinde Kritzmow: | B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“; |
- Gemeinde Kritzmow: | B-Plan Nr. 22 „Betreutes Wohnen am Karauschensoll“, |
- Gemeinde Ostseebad Nienhagen: | B-Plan Nr. 6 „Am Beiksoll“. |
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2017/AN/2510-01 (ÄA) (s. TOP 8.6.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2017/AN/2510:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Oktobersitzung 2017 zu prüfen, wie im Rahmen seiner Beurteilung zur Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R) nachfolgenden Bebauungsplänen von Umlandgemeinden seine Zustimmung erteilt werden kann:
- Gemeinde Kritzmow: | B-Plan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“; |
- Gemeinde Kritzmow: | B-Plan Nr. 22 „Betreutes Wohnen am Karauschensoll“, |
- Gemeinde Ostseebad Nienhagen: | B-Plan Nr. 6 „Am Beiksoll“. |