Beschlussvorlage - 2017/BV/2481
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschließender Beschluss über die 13. Änderung des Flächennutzungsplans Sondergebiet Wagenplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 10.02.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt West; Brandschutz- und Rettungsamt; Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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Mar 2, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Mar 15, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Mar 16, 2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Mar 21, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 5, 2017
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 13. Änderung des
Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffent-
lichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 13. Änderung des
Flächennutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.
3. Die Begründung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans(Anlage 3) wird
gebilligt.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2016/BV/1966 der Bürgerschaft vom 12.10.2016
Sachverhalt:
Seit 2012 läuft die Suche nach einem Standort zur Ausweisung eines Wagenplatzes in der Hansestadt Rostock. Aus unterschiedlichsten Sichten wurden in den Ortsbeiräten, den Ämtern und mit Vertretern der Wagenplatzgemeinschaft verschiedenste Standorte mit dem Ziel diskutiert, einen legalen Platz entwickeln zu können. Nach umfassender Ermittlung aller Belage, einer breiten Beteiligung unterschiedlichster Interessengruppen und einer vergleichenden Bewertung mehrerer Standorte hat die Bürgerschaft daher am 04.11.2015 beschlossen, für das alternative Wohnprojekt als dauerhaften Standort eine Fläche im Bereich der Satower Straße vorzubereiten.
Die Steuerung der Zulässigkeit des Wagenplatzes soll über die Bauleitplanung gesichert werden. Dies gewährleistet auch weiter eine umfassende Einbeziehung und ein Mitspracherecht der Öffentlichkeit.
Weiter handelt es sich bei der Fläche um ein städtisches Grundstück, so dass der Stadt als Vermieter gegenüber dem künftigen Betreiber weitere Regelungsrechte ermöglicht werden.
Durch die oben benannten Steuerungsmöglichkeiten bestehen eine Reihe von Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Errichtung und Betreibung des Wagenplatzes.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 03.11.2016 bis zum 05.12.2016. Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen.
Eingegangene Hinweise und Anregungen gab es während der Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere zur städtebaulichen Einordnung und Größe der Sondergebietsfläche.
(Anlage 1) Die auf Flächennutzungsplanebene mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt.
Das Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf.
(Anlage 2)
Auch in der Begründung erfolgt keine Änderung in Bezug auf die Inhalte der 13. Änderung des Flächennutzungsplans. Lediglich werden in die Begründung zum besseren Verständnis teilweise Aussagen, die Gegenstand der Abwägung sind, klarstellend bzw. ergänzend übernommen.
Dies betrifft insbesondere Punkt 2 Abs. 5 und 6 der Begründung. (Anlage 3)
Die Darstellungen und Inhalte des Flächennutzungsplans sind davon nicht betroffen.
Die zum Beschluss vorliegende 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung abgestimmt worden.
Die vorliegende 13. Änderung des Flächennutzungsplans soll beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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795 kB
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