Stellungnahme - 2016/BV/2258-05 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Änderungsantrag 2016/BV/2258-02 (ÄA) wird beabsichtigt, bei der Maßnahme 2017/2.01 „Anpassung und Optimierung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte“ in der Begründung im zweiten Abschnitt die Textpassage „Entgeltordnung der Städtischen Museen“ zu streichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock in der Fassung vom zweiten 22.06.2010 regelt nicht nur die Entgeltpflicht für den Besuch der Städtischen Museen. Ebenso werden hier die Entgelttarife für den Besuch von Ausstellungen, für die Inanspruchnahme von Leistungen, für die Buchung von Führungen, für sonstige Leistungen (Recherchen, Auskünfte, Fotografieren, kopieren, Gestattungsentgelte, Leihgaben, die Datenausgabe und Internetnutzung) festgeschrieben.

 

Die Entgeltordnung der Städtischen Museen wurde nunmehr fast 7 Jahre keiner Aktualisierung unterzogen. Seitens der Verwaltung wird die Notwendigkeit einer Überprüfung der Entgelttarife gesehen, da sich auch die Basiswerte für die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Entgelttarife in diesem Zeitraum beispielsweise durch Tarifanpassungen und Anpassungen der Nebenkosten verändert haben.


Hinsichtlich des Eintrittsgeldes für den Besuch der Städtischen Museen ist in § 2 Entgeltpflicht unter Abs. 2 zu lesen, dass der Besuch bis zum 31.12.2011 einschließlich entgeltfrei ist. Auch hier bedarf es einer Überarbeitung der Entgeltordnung.

 

 

 

 

Aus vorgenannten Gründen wäre der Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2258-02 (ÄA) abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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17.01.2017 - Hauptausschuss - vertagt

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19.01.2017 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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19.01.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben