Änderungsantrag - 2016/BV/2277-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:

4. Bei den Verkaufsverhandlungen zu den Bauflächen wird vertraglich gesichert:

a) die Beschränkung der maximalen einzeln zu vermietenden Ladenflächen auf 400 m²

b) die Möglichkeit der Schaffung von Wohnraum für betreutes  und altersgerechtes Wohnen.

 

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Sachverhalt:

Die Begrenzung der Ladenfläche soll an diesem Standort großflächigen Einzelhandel verhindern. Die Nahversorgung ist über die im Umfeld bestehenden Versorgungseinrichtungen ausreichend abgesichert. Ladenflächen über 400 m² gehen deutlich zu Lasten des Anteils von Wohnraum und sind hier nicht erwünscht. Eine vertragliche Regelung ist notwendig, da der B-Plan eine derartige Festsetzung nicht enthalten kann.

 

Vertragliche Regelungen zur Berücksichtigung von betreutem und altersgerechtem Wohnen sollen der in diesem Stadtviertel lebenden Bevölkerung dienen. Es leben viele ältere Bürger im Umfeld, die gern ein altersgerechtes Wohnen in der Nähe ihrer Familie wünschen. Mit dieser Regelung soll den sozialen Bedürfnissen entsprochen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

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Beschlüsse

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24.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.02.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen