Beschlussvorlage - 2017/BV/2408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unbefristete Anerkennung der Neue ohne Barrieren gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe.

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Beschlussvorschriften: § 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: v. 26.04.1995

 

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.1995 den Ohne Barrieren e. V. als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 KJHG anerkannt. Die Anerkennung ist unbefristet.

 

Die Neue ohne Barrieren gGmbH kann als Träger der freien Jugendhilfe nach den „Richtlinien des Jugendhilfeausschusses der Hansestadt Rostock für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe“ in der 3. geänderten Fassung vom 28.02.1998 im Sinne des § 75 SGB VIII anerkannt werden.

 

Die Neue ohne Barrieren gGmbH ist unter der Nummer HRB 13207 beim Amtsgericht Rostock in das Handelsregister eingetragen und hat ihren Sitz in der Hansestadt Rostock, Warnowallee 27, 18107 Rostock.

 

Der entsprechende Antrag der Neue ohne Barrieren gGmbH ist im Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hansestadt Rostock eingegangen und geprüft worden. Im Ergebnis kann der Neue ohne Barrieren gGmbH die Erfüllung der fachlich- inhaltlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bescheinigt werden.

 

 

 

Werdegang:

Die Neue ohne Barrieren gGmbH, die sich nach der Insolvenz des Ohne Barrieren e. V gegründet hat, will und wird die Philosophie vom Ohne Barrieren e. V. konsequent weiter verfolgen. Der Verein hatte sich seit vielen Jahren aktiv für das gleichberechtigte Zusam-menleben von Menschen mit und ohne Behinderung eingesetzt und Angebote für Teilhabemöglichkeiten in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung, Wohnen und Freizeit vorgehalten und ständig weiterentwickelt.

 

Der Leistungsanbieter hat mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hansestadt Rostock seit dem 01.02.2016 eine bestehende Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung für Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige gemäß §§ 27, 41 i. V. m. § 34 SGB VIII in Form der Heimerziehung. Anfänglich betreute der Leistungs-anbieter 13 Kinder und Jugendliche. Seit dem 01.05.2016 stellt der Leistungsanbieter 30 Plätze für die Betreuung, Versorgung und Erziehung junger Menschen zur Verfügung.

 

Darüber hinaus wird der o. g. Träger bei der Durchführung der Inobhutnahme gemäß § 42

SGB VIII und der vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42 a SGB VIII beteiligt.

 

Die Neue ohne Barrieren gGmbH bewegt sich, basierend auf ihrer Trägerphilosophie und den mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl vereinbarten Leistungen, im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, da Werte wie die Achtung der Menschenrechte, die Achtung des Lebens und der freien Entfaltung der Persönlichkeit immanente Bestandteile der Methoden und der intendierten Ziele und Wirkungen des Leistungsangebotes und der täglichen Umsetzung dieses Leistungsangebotes sind.

 

O. g. Leistungsanbieter verfügt über eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. Die im Verfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis erforderlichen Bedingungen hat der Leistungsanbieter gerade im Hinblick auf die fachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Diese wiederum lassen erwarten, dass der Leistungsanbieter einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet, nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass der freie Träger derzeit 30 jungen Menschen aus der Hansestadt Rostock und unbegleiteten minderjährigen Ausländern einen ergänzenden sicheren Lern- und Lebensort bietet und zugleich Eltern und andere Familienmitglieder dabei unterstützt, ihrer Verantwortung nachzukommen.

 

Gemäß den Anforderungen aus § 75 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII kann bestätigt werden, dass der Leistungsanbieter auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig ist, da seine Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII, der Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII und der Inobhutnahmen gemäß §§ 42, 42 a SGB VIII darauf abzielen, die in § 1 SGB VIII normierten Prinzipien umzusetzen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn                                                       

Senator für Jugend und Soziales,                            

Gesundheit, Schule und Sport                                                             

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