Beschlussvorlage - 2017/BV/2401
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 "Wohngebiet Warnowniederung" um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.03.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte; Bauamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Mar 21, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Mar 30, 2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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Apr 4, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 5, 2017
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Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“ beschließt die Hansestadt Rostock die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für diesen Planbereich um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB.
§ 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Veränderungssperre werden neu gefasst:
„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von drei Jahren außer Kraft. Auf die Dreijahresfrist ist der abgelaufene Zeitraum einer ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB anzurechnen.“
Der § 4 Abs. 2 Satz 3 der Veränderungssperre „Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern“ entfällt.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V, §§ 14,16 und 17 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2015/BV/1238 der Bürgerschaft vom 02.12.2015
Sachverhalt:
Es ist zu befürchten, dass die Durchführung des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“, der gemäß Aufstellungsbeschluss ein Wohngebiet nördlich der „Alten Zuckerfabrik“ vorsieht, durch beantragte Vorhaben gemäß § 29 BauGB im Zusammenhang mit der „Alten Zuckerfabrik“ wesentlich erschwert werden würde.
Ein Bauantrag zur Nutzungsänderung für das Gebäude der „Alten Zuckerfabrik“ sieht weder eine Befristung noch eine Obergrenze der Anzahl der Musik-Veranstaltungen pro Monat vor. Ohne eine Befristung wird die Konfliktlösung mit der geplanten nördlich heranrückenden Wohnbebauung im Rahmen der zukünftigen Bauleitplanung erschwert. Ohne eine Obergrenze der Anzahl der Veranstaltungen pro Monat kommt das Vorhaben der Charakteristik einer diskothekenähnlichen, kerngebietstypischen Vergnügungsstätte zu nahe, um ohne Auswirkungen für die gemäß Aufstellungsbeschluss beabsichtigte nördlich heranrückende Wohnbebauung zu bleiben.
Bereits im Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“, siehe Nr. 4 des Beschlusses, wurden umfangreiche, zeitbedürftige Untersuchungen über mögliche Wechselwirkungen zwischen Wohnbebauung und vorhandenen Schallemittenten in Form einer „städtebaulich-akustischen Machbarkeitsstudie“ angekündigt. Diese Untersuchungen wurden mittlerweile, nach erfolgter zeitintensiver Auswahl eines geeigneten Büros unter Beteiligung der stadteigenen Fachämter, beauftragt. Die Veränderungssperre dient auch dem Zweck, diesen Untersuchungen Zeit bis zu deren Abschluss und einer anschließenden Auswertung zu schaffen, ohne dass durch Vorhaben im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB Fakten geschaffen werden können, die das Planungsziel der beabsichtigten Wohnbebauung im Geltungsbereich erschweren.
Das Erfordernis für die vorgezogene Verlängerung der Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“ noch vor dem generellen Ende ihrer Geltungsdauer, die 2 Jahre nach ihrer Bekanntmachung erst am 04.02.2018 terminiert, stellt die Anrechnung der Zeit der Zurückstellung des Bauantrages für die Nutzungsänderung der Alten Zuckerfabrik dar, die zu einer individuellen Verkürzung der Veränderungssperre für dieses konkrete Vorhaben führt. Die individuelle Terminierung der Veränderungssperre für dieses Vorhaben endet durch Anrechnung der Zeit der Zurück-stellung des Bauantrages bereits am 17.03.2017, weswegen jetzt bereits die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen werden muss, um mehr Planungszeit zu erlangen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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