Beschlussvorlage - 2017/BV/2400
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stellvertreter des Stadtwehrführers des Stadtfeuerwehrverbandes der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.01.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Hauptamt, Abt. Personal (bis 05.11.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.02.2017
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Beschlussvorschlag:
Der Ernennung des Herrn Oliver Schröder in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stellvertreter des Stadtwehrführers des Stadtfeuerwehrverbandes der Hansestadt Rostock wird gemäß
§ 16 Abs. 1 und 3 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer sei-ner Wahlzeit, längstens bis zum 24.11.2022, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.
Beschlussvorschriften:
§ 16 Abs. 1 und 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 Landesbeamtengesetz M-V und § 5 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz sowie § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
- keine -
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung des Stadtfeuerwehrverbandes der Hansestadt Rostock am 25.11.2016 wurde Herr Schröder gemäß § 7 (2) der Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes der Hansestadt Rostock vom 16. November 2011 für eine Wahlzeit zum Stellvertreter des Stadtwehrführers gewählt.
Nach § 16 Abs. 1 und 3 BrSchG M-V wird Herr Oliver Schröder als gewählter Stellvertreter des Vorsitzenden des Stadtfeuerwehrverbandes Rostock zur Ernennung in das Ehrenbe-amtenverhältnis als Stellvertreter des Stadtwehrführers für die Dauer der Wahlperiode vorgeschlagen. Die Wahlperiode dauert im Regelfall 6 Jahre und beginnt mit der Annahme der Wahl durch den Gewählten.
Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V § 2 Abs. 1 erfüllt Herr Oliver Schröder nicht vollumfänglich die vorgeschriebene Mindestausbildung nach Anlage 1. Die erforderlichen Lehrgänge „Führer von Verbänden“ und „Leiter einer Feuerwehr“ sind innerhalb von 2 Jahren nachzuholen. Eine Verpflichtung seinerseits liegt vor.
Die Ernennung des Herrn Oliver Schröder in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stellvertreter des Stadtwehrführers kann somit gemäß § 16 Abs. 1 und 3 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV MV und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Amtszeit, längstens bis 24.11.2022, zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 135,00 EUR gemäß § 2 Abs. 1 und 2 i. V. mit § 4 FFwEntschVO M-V vom 28.11.2013 i. V. mit dem Beschluss Nr. 2014/BV5382 der Bürgerschaft über die Festsetzung der Aufwandsentschädigung von Funktionsinhabern und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock vom 06.05.2014
Teilhaushalt: Amt 10
Produkt: 12601 Bezeichnung: Brandschutz
Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung:
Haushaltsjahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwen-dungen in € | Einzah-lungen in € | Auszah-lungen in € |
2016 (Beginn der Zah-lung mit Wahl vom 25.11.2016) | 12601.50190000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige |
| 157,50 |
| 157,50 |
2017 | 12601.50190000 |
| 1.620,00 |
| 1.620,00 |
2018 | 12601.50190000 |
| 1.620,00 |
| 1.620,00 |
2019 | 12601.50190000 |
| 1.620,00 |
| 1.620,00 |
2020 | 12601.50190000 |
| 1.620,00 |
| 1.620,00 |
2021 | 12601.50190000 |
| 1.620,00 |
| 1.620,00 |
2022 (Ende der Zahlung mit Ablauf der Wahl zum 24.11.2022) | 12601.50190000 |
| 1.458,00 |
| 1.458,00 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keiner
Roland Methling