Antrag - 2017/AN/2391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock erteilt dem Oberbürgermeister und der Verwaltung den Auftrag, näher zu prüfen, ob und inwieweit eine schrittweise Ausweitung der bestehenden Initiativen zur Förderung einer gesunden Ernährung – genannt seien hier „Gesundes Schulfrühstück“/„Lernen - aber satt“ und „Gesunde Ecke“ - auf alle Rostocker Schulen bis zum Jahr 2020 realisiert werden kann.

 

2. Um die Belastung für den kommunalen Haushalt möglichst gering zu halten, soll dabei zum einen die Einbeziehung der Hanseatischen Bürgerstiftung Rostock in Erwägung gezogen werden. Ferner wird vorgeschlagen, mit Blick auf die Umsetzung des unter 1.  unterbreiteten Vorschlages Sponsoren – Unternehmen und Einzelpersonen – zu gewinnen.

 

3. Über ihre Bemühungen erstatten OB und Verwaltung Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 01.06.2017 in Form einer Informationsvorlage und einer Pressemitteilung Bericht. 

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Sachverhalt:

 

Jahr für Jahr bringen die Schul-Eingangsuntersuchungen teils alarmierende Ergebnisse hervor. Die Hansestadt Rostock macht hierbei keine Ausnahme, wie ein Blick in eine jüngst vom Antragsteller an die Verwaltung gerichtete Anfrage verdeutlicht. Mit Blick auf die Untersuchungen der Jahre 2012/13 bis 2015/16 wiesen demnach jeweils rund zehn Prozent der untersuchten Kinder Übergewicht, nahezu vier Prozent Adipositas auf.

 

Laut Antwort auf eine weitere NPD-Anfrage existieren in der Hansestadt Rostock eine Reihe von Initiativen, die darauf abzielen, Kinder an eine gesunde Ernährung heranzuführen. So gibt es das Projekt „Gesundes Schulfrühstück“, wobei hier nur ein Teil der Rostocker Schulkinder erreicht wird. Wünschenswert wäre hingegen ein flächendeckendes Angebot, das alle Rostocker Schulen erfasst. Zu diesem Zweck werden OB und Verwaltung aufgefordert, näher zu prüfen, ob eine schrittweise Ausweitung der im Beschlussvorschlag genannten Initiativen auf alle Rostocker Schulen – und zwar bis zum Jahr 2020 – möglich ist.  

 

Das Projekt „Gesundes Schulfrühstück“ soll sich zudem künftig nicht ausschließlich an Kinder richten, die ohne Frühstück in die Schule kommen, sondern ist auch als eine Ergänzung zum mitgebrachten Schulfrühstück denkbar.

 

Die mögliche Einbindung von Gönnern aus der Privatwirtschaft oder auch Einzelpersonen sowie der Hanseatischen Bürgerstiftung Rostock soll zum einen der Entlastung der öffentlichen Hand dienen. Zum anderen würde Artikel 14 (2) Grundgesetz („Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“) auch auf dem wichtigen Gebiet der Ernährung mit Leben erfüllt.

 

Und solange die Ausgabenpolitik auf allen Ebenen nicht an nationalen Präferenzen ausgerichtet ist, muss - vorerst - auf private und privatwirtschaftliche Unterstützung gesetzt werden.

 

Nicht zu vergessen ist der volkswirtschaftliche Aspekt. Wie Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheits-Ökonomik (München) gegenüber t-online.de bereits 2014 feststellte, kosten übergewichtige Kinder das Gesundheitssystem mehr als normalgewichtige. Neubauer wörtlich: „Bei jüngeren Kindern sind die Mehrkosten nicht so gravierend, aber sie steigen im Lauf der Zeit, weil Übergewichtige viel früher unter anderem an Diabetes, Gelenkschäden, Herz- und Kreislauferkrankungen leiden.“ Die zusätzlichen Kosten für das Gesundheitssystem schätzte Neubauer pro übergewichtigem Kind und Jahr auf etwa 10.000 Euro. Bei einer geschätzten Lebenserwartung von 70 Jahren entstünden damit allein für ein übergewichtiges Kind im Laufe seines Lebens Mehrkosten in Höhe von insgesamt rund 700.000 Euro (siehe auch den Beitrag: Übergewicht. Was dicke Kinder das Gesundheitssystem kosten; www.t-online.de; 10.04.2014; zuletzt abgerufen am 02.01.2017).

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Beschlüsse

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01.02.2017 - Bürgerschaft - abgelehnt