Antrag - 2016/AN/2356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Stadtraum Rostock Immobilien, z. B. das Elbotel, Wohnheime o. ä., angekauft werden können, um den hohen Fehlbelegungsquoten in den Gemeinschaftsunterkünften entgegen zu wirken.

 

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 1. März 2017 vorzulegen.

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Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock verfügt nicht über ausreichenden Wohnraum, der anerkannten Asylbewerber/innen im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) zur Verfügung gestellt werden kann. 

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Beschlüsse

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06.12.2016 - zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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01.02.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Stadtraum Rostock Immobilien, z. B. das Elbotel, Wohnheime o. ä., angekauft werden können, um den hohen Fehlbelegungsquoten in den Gemeinschaftsunterkünften entgegenzuwirken.

 

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 1. März 2017 vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2016/AN/2356-02 (ÄA) (s. TOP 8.6.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2016/AN/2356:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie das „Elbotel“ zur Nutzung als Wohnheim angekauft werden kann.
Zusätzlich soll geprüft werden, in welchem Umfang weitere neue Wohnheime zur Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern/Flüchtlingen benötigt werden.