Stellungnahme - 2016/DA/2352-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Seit dem 1. August 2016 werden in der Kita in der Humperdinckstraße Kinder auch außerhalb der Regelöffnungszeiten betreut. Zwischen 6 - 19 Uhr läuft der Regelbetrieb der Einrichtung. Hierfür gelten alle üblichen Regelungen und Finanzierungsvereinbarungen.

Zwischen 19 - 6 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen werden zusätzliche Öffnungszeiten angeboten. Hierfür wurden separat eine Leistungsvereinbarung und eine Entgeltvereinbarung  abgeschlossen sowie eine Betriebserlaubnis erteilt, da es sich nicht um ein Regelangebot handelt.

In erster Linie sollte Angestellten von Polizei und Klinika, die im Schichtdienst tätig sind, ein Angebot zur Kinderbetreuung unterbreitet werden. Eine Beteiligung des Landes an den Mehrkosten wurde mehrfach versagt. Somit sind sämtliche Kosten dieses zusätzlichen Angebotes ohne Beteiligung des Landes aufzubringen und durch Eltern und Kommune zu tragen.

Das Bundesprogramm Kita-Plus stellt dem Träger (nicht der Kommune) eine Förderung von bis zu 200.000 Euro im Jahr für eine Dauer von drei Jahren in Aussicht, wenn ein neues zusätzliches Angebot mit erweiterten Öffnungszeiten etabliert wird. Ein entsprechender Förderbescheid wurde dem Träger am 3. August 2016 übergeben.

In der Finanzplanung geht der Träger bei voller Auslastung der Plätze davon aus, dass die Förderung in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr nicht ausreichen wird, um die Kosten zu decken. Daher wird mit einem zusätzlichen Bedarf in folgender Höhe gerechnet:

2016

10.543,84 €

2017

74.632,53 €

2018

148.637,49 €


Diese Summen sind vom Träger so übermittelt und offenbar als feste Einnahme geplant worden. Eine Zusage als Festbetragsfinanzierung hat es durch das Amt für Jugend und Soziales nicht gegeben. Es wurde vereinbart, die Beträge zu erstatten, die auf Grundlage der tatsächlichen Kosten über die Förderung des Bundes hinaus entstehen. Es wurde also eine Fehlbetragsfinanzierung zugesagt, in maximal oben genannter Höhe.

Die Beträge sollten unter Einbeziehung der Eltern und nach Möglichkeit der Arbeitgeber und des Landes aufgebracht werden. Für den kommunalen Anteil sollten die 100.000 Euro eingesetzt werden, die durch die Bürgerschaft in den Haushalt eingestellt wurden. Dem entsprechend wurde auf Wunsch des Trägers durch die Hansestadt Rostock am 19. Oktober 2016 schriftlich erklärt:

  1. Die Hansestadt Rostock unterstützt die GGP bei der Umsetzung des Projektes im Rahmen des Bundesprogramms Kita-Plus.
  2. Die Hansestadt Rostock erwartet, dass der Träger zunächst in voller Höhe die bereitgestellten Fördermittel zum Einsatz bringt.
  3. Sind diese Mittel ausgeschöpft, wird die Hansestadt Rostock die zusätzlichen finanziellen Bedarfe unter paritätischer Beteiligung der Eltern und wenn möglich der Arbeitgeber aufbringen.
  4. Diese Zusage steht aus haushaltsrechtlichen Gründen unter Zustimmungsvorbehalt der Rostocker Bürgerschaft. Diese hatte sich in der Vergangenheit mehrheitlich zu diesem Projekt bekannt.

 

Der Fördermittelgeber teilte dem Träger nun mit, dass er Punkt 2 nicht akzeptiere. Nur wenn die Hansestadt Rostock die oben genannten Summen an den Träger zahlt, könnten die Fördermittel ausgereicht werden. Diese Summen müssten unabhängig von der tatsächlichen Belegung überwiesen werden. Dabei handelt es sich um eine völlige Abkehr von den üblichen Finanzierungsregelungen im Bereich der Kindertagesstätten. Aktuell sind drei Plätze belegt.

Noch immer liegt keine Zusage des Landes zur Beteiligung an den zusätzlichen Kosten vor.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zustimmung zum Antrag bedeutet die Verpflichtung zur Zahlung von 74.632,53 Euro im Jahr 2017. Hierfür kann grundsätzlich auf die bereit gestellten Mittel zurückgegriffen werden.
Es bestünde zudem die Verpflichtung zur Zahlung von 148.637,49 Euro im Jahr 2018. Hierfür fehlen aktuell 133.813,86 Euro.

Eine Deckungsquelle wurde nicht benannt.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Teilhaushalt:

 

Produkt:                                                                                    Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Jahr

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme

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Prüfaufträge

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Bezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben