Informationsvorlage - 2016/IV/2344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 22 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0578/07-BV vom 12.09.2007

0471/08-BV vom 09.07.2008

2015/BV/1438 vom 02.03.2016

 

Sachverhalt:

 

Bezug nehmend auf den Antrag 2016/AN/1882 der CDU-Fraktion zur „Wiederherstellung der

Rechtmäßigkeit der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit

von Kosten für Unterkunft und Heizung“ (KdU-Richtlinie) informiert die Verwaltung über

folgenden Sachstand:

 

1.             

Entgegen der Aussage unter Punkt 1 des Antrages ist die aktuelle KdU-Richtlinie zur

Anrechnung von Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen im Rechtskreis SGB XII

nicht rechtswidrig.

 

Die in Ziffer 5.4.2. Abs. 2 der KdU-Richtlinie angeführten Rechtsnormen regeln den Regelfall, in welchem der Leistungsempfänger unverzüglich nach Erhalt seiner Betriebskosten-abrechnung seiner gesetzlichen Mitteilungsverpflichtung gegenüber dem Sozialhilfeträger nachkommt.

 

Der in dem Antrag angeführte § 82 Abs. 4 SGB XII hingegen behandelt die Fälle, in denen Leistungsberechtigte ihrer Mitteilungsverpflichtung verspätet oder gar nicht nachgekommen sind und dadurch die laufenden Leistungen nach dem SGB XII im Monat des Zuflusses ohne Berücksichtigung des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung erbracht wurden. Ein solcher Einzelfall wird korrekt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 SGB XII bearbeitet und beschieden.

 

Da es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt, bedarf es keiner Wiederholung in der KdU-Richtlinie.

 


2.             

Für die weiteren Ausführungen und Anmerkungen zur KdU-Richtlinie wird sich

ausdrücklich bedankt.

 

3.             

Der Bürgerschaft wird zu ihrer Sitzung am 05.04.2017 eine neue Richtlinie zur Festlegung der Höchstwerte der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in der Hansestadt Rostock vorgelegt. Da der Berechnung der neuen Höchstwerte Daten zugrunde liegen, die derzeit noch nicht verfügbar sind, ist eine Erarbeitung der Richtlinie erst Anfang nächsten Jahres möglich. Konkret handelt es sich hierbei zum Beispiel um

 

  • den Mietspiegel 2017 der Hansestadt Rostock sowie
  • statistische Auswertungen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen zu den Betriebskostenabrechnungen 2016 in der Hansestadt Rostock.

 

Die bisherige Richtlinie wird mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie ab 01.05.2017 aufgehoben.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.01.2017 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

01.02.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben