Stellungnahme - 2016/AN/2284-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Antrag sollte aus folgenden Gründen abgelehnt werden:

 

  1. Die bedarfsgerechte Wohnraumversorgung kann vor allem durch bedarfsgerechten Wohnungsneubau erreicht werden. In der Verbindung des Wohnungsneubaus mit direkten oder mittelbaren Mietpreis- und Belegungsbindungen wird keine geeignete Möglichkeit zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gesehen. Wie der Mietspiegel zeigt, ist preisgünstiger Wohnraum im Bestand vorhanden.
     
  2. Zur Wohnungspolitischen Gesamtstrategie wird auf die Beschlüsse 2013/AN/5144 und 2016/AN/2197 verwiesen.
     
  3. Dem Antrag kann wegen dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) nicht gefolgt werden.

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben