Nachtrag Beschlussvorlage - 2016/BV/2079-13 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird gemäß Anlagen 1 bis 7 geändert.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-          2016/BV/1661 – Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit

-          2016/BV/1661-01 (NB) – Nachtrag Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit

 

Sachverhalt:

Die 2. Änderung zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 beinhaltet die Veränderungen aus den neuen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss. Das Bundeskabinett hat am 16.11.2016 die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes mit weitreichenden Folgen beschlossen. Die sich hieraus ergebenden Haushaltsanmeldungen führen zu folgenden Änderungen:


1. Satzung

- in Mio. EUR -

 

1. Änderung

HH Plan 2017

Änderung

2. Änderung

HH Plan 2017

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

646,7

+0,1

646,8

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

646,5

+0,8

647,3

Jahresergebnis

0,2

-0,7

-0,5

 

 

 

 

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen 

612,7

+0,1

612,8

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

589,1

+0,8

589,9

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

23,6

-0,7

22,9

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

38,8

0

38,8

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

48,3

+0,1

48,4

Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen

-9,5

-0,1

-9,6

 

 

 

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

9,5

0,1

9,6

 

 

 

 

Stellen gemäß Stellenplan

2.324,74 VzÄ

15,41

2.340,15 VzÄ

 

 

 

 

Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2017

1.022,4

0,5

1.021,7

 

Übersicht Ergebnishaushalt – Verwaltungstätigkeit

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt Verwaltungstätigkeit

1. Änderung

HH Plan 2017

Änderung

2. Änderung

HH Plan 2017

Erträge

646,7

0,1

646,8

   dav. aus der Auflösung der

   Sonderposten

30,5

0

30,5

Aufwendungen

646,5

0,8

647,3

   dav. Abschreibungen

49,1

0

49,1

Jahresergebnis

0,2

-0,7

-0,5

 

Übersicht Finanzhaushalt – Verwaltungstätigkeit

 

- in Mio. EUR –

Finanzhaushalt Verwaltungstätigkeit

1. Änderung

HH Plan 2017

Änderung

2. Änderung

HH Plan 2017

Einzahlungen

612,7

0,1

612,8

Auszahlungen

589,1

0,8

589,9

Saldo der Ein- und Auszahlungen

23,6

-0,7

22,9

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen

-9,5

0

9,5

Saldo der Ein- und Auszahlungen Verwaltungstätigkeit zum 31.12.des Haushaltsjahres (einschließlich negativer Vortrag)

-106,0

0,7

-106,7

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) können Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, Unterhaltsvorschuss beantragen. Nach derzeitiger Rechtslage wird Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und für max. 72 Monate gezahlt.

 

Mit der Änderung soll ab dem 01.01.2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bisherige Bezugsdauer von 72 Monaten vollständig aufgehoben werden. Durch diese Aufhebung ist ein Leistungsbezug von 0-18 Jahren möglich, so dass sich die Bezugsdauer insgesamt verdreifachen kann.

Sowohl der Deutsche Städte- und Gemeindetag als auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände rechnen diesbezüglich mit mindestens einer Verdoppelung der Fallzahlen. Teilweise wird sogar eine Verdreifachung der Fallzahlen angenommen.

 

In der Hansestadt Rostock beziehen derzeit (Stand 09/2016) 2.018 Personen im Alter von 0 bis 11 Jahren Unterhaltsvorschuss. Das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss umfasst derzeit 10 Stellen. Die durchschnittliche Fallquote im Hinblick auf die Zahlfälle je Mitarbeiter ist somit 200 Fälle/ je Mitarbeiter. Empfohlen wird eine Fallbelastung von 180 Fällen/ je Mitarbeiter.

 

Hinzu kommen fortlaufenden Fälle im Bereich Rückgriff. Demnach liegt die Fallbelastung je Mitarbeiter bereits über der Empfehlung, so dass ein weiteres Anwachsen der Fallbelastung je Mitarbeiter nicht zu vertreten ist.

 

Ebenso wie der Deutsche Städtetag wird von Seiten des Fachamtes ab dem 1.1.2017 von einer Verdopplung des Fallbestandes ausgegangen. Es ist weiter davon auszugehen, dass die Antragsteller zur Wahrung ihrer Ansprüche sogleich Anträge stellen werden und sich der Fallbestand demnach nicht langsam aufbauen wird, sondern sprunghaft innerhalb des ersten Kalendermonates Januar 2017 ansteigt. Da wir derzeit nicht mehr von einem Haushaltsrisiko, sondern von einem Eintritt einer neuen Sachlage sprechen können, ist es unabdingbar, auf den Anstieg der Fallzahlen finanziell und personell vorbereitet zu sein.

 

Bei der Ermittlung der Fallprognose wurde davon ausgegangen, dass sich die Gruppe der Antragsteller von der bisherigen anspruchsberechtigten Altersgruppe 0-12 Jahre auf die Altersgruppe 0-18 erweitert. Durch den Wegfall der Bezugsdauer verlängert sich die mögliche Inanspruchnahme der Leistung von bisher 72 Monaten auf bis zu 18 Jahren.

 

Die Fallprognose wurde anhand der bisherigen Fallzahlen (Stand: 9/2016)  im Kalenderjahr 2016 ermittelt. In Spalte 1 und 2 der nachfolgenden Tabelle werden die Fallzahlen je Altersgruppe in den Lebensjahren 0-12 abgebildet (Anm. ab dem 12. Lebensjahr gab es bisher keinen Leistungsbezug, so dass keine Daten vorliegen können).

Anhand dessen ist erkennbar, dass bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres ein kontinuierlicher Anstieg der leistungsberechtigten Personen zu verzeichnen ist. Ab dem sechsten Lebensjahr ist dieser (bisher) rückläufig. Eine Ursache dafür ist, dass die bisherige Bezugsdauer auf 72 Monate (6 Jahre) begrenzt war und die Hilfe somit bisher für viele Leistungsbezieher endete; mit anderen Worten: die aktuelle Bezugsobergrenze von 72 Monaten ließ den  Anspruch langsam „rauswachsen“.

Ausgehend von der Annahme, dass diese leistungsberechtigte Personengruppe zukünftig bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben kann, wird davon ausgegangen, dass der Höchststand des Fallbestandes ab diesem Wert (Altersgruppe 5 Jahre mit 243 Fällen) nicht mehr sinkt.  Da zu erwarten ist, dass Fortsetzungsanträge gestellt werden, ist von einem mindestens gleichbleibenden Wert auszugehen. Aufgrund der vorauszusehenden Fortsetzungsanträge wird in der Spalte 3 ab der Lebensjahrgruppe: 5 Jahre prognostisch ein gleichbleibender Wert (243 Fälle) angenommen und in den Folgelebensjahrgruppen (von 5-18 Jahre) fortgeschrieben.

Zu berücksichtigen ist weiter, dass es in allen Altersgruppen, insbesondere ab dem 6. Lebensjahr  aufgrund des Wegfalles der Bezugsdauer und der Erweiterung der Berechtigung in den Altersgruppen 12-18 Jahre noch Fortsetzungs- bzw. erstmalige Antragstellungen geben wird. Dieser Tatsache ist bei der Prognose nur durch die oben dargestellte Mindestfallzahl Rechnung getragen worden.


Es muss daher darauf aufmerksam gemacht werden, dass mit der Annahme der Fallzahlen von jeweils 243 in der Altersgruppe 5-18 Jahre bisher nur von der mindestens zu erwartenden Fallzahlerhöhung ausgegangen werden kann.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass mindestens von einer Verdoppelung der Fallzahlen und somit auch einer Verdoppelung des Personalbedarfs auszugehen ist, was sich wie folgt darstellt:

 

 

Fallzahlen im Kalenderjahr

Lebensjahr

2016

2017

0

99

99

1

167

167

2

182

182

3

212

212

4

222

222

5

243

243

6

209

243

7

181

243

8

145

243

9

117

243

10

117

243

11

114

243

12

10

243

13

 

243

14

 

243

15

 

243

16

 

243

17

 

243

Summe:

2.018

4.041

Stellenbedarf:

10,09

20,205

 

Mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen waren auch die finanziellen Auswirkungen (Personal und Sachkosten) zu berücksichtigen. Im Jahr 2017 wurden anteilig die Ansätze für  Personalaufwendungen - und Auszahlungen um 263.300 EUR, für die Einheitsmiete um 51.000 EUR und die Wartung der Kopiertechnik um 6.600 EUR erhöht.

 

Übersicht Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt Investitionstätigkeit

1. Änderung

HH Plan 2017

Änderung

2. Änderung

HH Plan 2017

Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

38,8

0

38,8

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

48,3

0,1

48,4

Saldo Investitionstätigkeit

-9,5

-0,1

-9,6

 

Für die neu zu besetzenden Stellen im Bereich Jugend und Soziales sind Arbeitsplätze vollständig mit Büromöbeln, Hard- und Software auszustatten. Hierfür wurden finanzielle Mittel in Höhe von 80.300 EUR veranschlagt. Die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erhöht sich entsprechend.

 

Nach aktuellen Erkenntnissen verringern sich die Gesamtbaukosten für die Investitionsmaßnahme Sanierung Petribrücke, da der finanzielle Anteil für die Gleisbauarbeiten in Höhe von 750.000 EUR durch die RSAG zu tragen ist.

 

Für die Investitionsmaßnahme Erneuerung Regenwassersammler WWAV werden zusätzliche Mittel in Höhe von 750.000 EUR benötigt. Es werden für die  Abführung privater und öffentlicher Oberflächenwässer gemeinsame Kanäle hergestellt, die eine Mitfinanzierung durch die Hansestadt Rostock als Verbandsmitglied erfordern. Die Abführung von Oberflächenwasser von öffentlichen Verkehrsanlagen ist eine verkehrssicherungspflichtige Aufgabe des Straßenbaulastträgers.

 

Durchlaufende Gelder

 

Die Einzahlungen aus den Rückforderungen des geleisteten Unterhaltsvorschusses und die Rückzahlungen an das Land sind entsprechend den Vorschriften der GemHVO-Doppik in Höhe von 11/12 bei den durchlaufenden Geldern abzubilden. Die Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder wurden im Jahr 2017 um jeweils 6,6 Mio. EUR erhöht.

 

Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

 

Nach Einarbeitung aller notwendigen Anpassungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit entwickelt sich die mittelfristige Finanzplanung wie folgt:

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

Verwaltungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Erträge

673,2

672,7

677,2

Aufwendungen

664,4

663,2

663,7

Jahresergebnis 2. Änderung

8,8

9,4

13,5

Jahresergebnis 1. Änderung

9,8

10,5

14,5

Abweichung

-1,0

-0,9

-1,0

Abweichung im Finanzplanzeitraum gesamt

-2,9

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Verwaltungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

628,7

627,8

635,9

Auszahlungen Verwaltungstätigkeit

603,1

602,8

605,5

Saldo Verwaltungstätigkeit 2. Änderung

25,6

25,0

30,4

Saldo Verwaltungstätigkeit 1. Änderung

26,6

26,0

31,4

Abweichung

-1,0

-1,0

-1,0

Abweichung im Finanzplanzeitraum gesamt

-3,0

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Investitionstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

36,4

22,9

27,4

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

47,8

35,2

39,4

Saldo Investitionstätigkeit 2. Änderung

-11,4

-12,3

-12,0

Saldo Investitionstätigkeit 1. Änderung

-11,4

-12,3

-12,0

Abweichung

0

0

0

Abweichung im Finanzplanzeitraum gesamt

0

 

 


- in Mio. EUR -

Finanzierungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen aus Investitionskrediten

11,4

12,3

12,0

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

11,4

12,3

12,0

Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten

-10,0

-10,6

-10,6

Tilgung von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

-17,1

-15,9

-21,2

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-27,1

-26,5

31,8

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2. Änderung

-15,7

-14,2

-19,8

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1. Änderung

-15,7

-14,2

-19,8

Abweichung

0

0

0

Abweichung im Finanzplanzeitraum gesamt

0

 

Die Änderungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz wurden für den Finanzplanzeitraum als Jahresbeträge fortgeschrieben.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, die zur Deckung der Zahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten ausreichen und darüber hinaus zur Tilgung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eingesetzt werden können. Bei den Salden der investiven Ein- und Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungen in den Folgejahren weitere Investitionsbedarfe zu berücksichtigen sind.

 

Es ist erklärtes Ziel der Hansestadt Rostock, den negativen Finanzierungssaldo im höchst möglichen Umfang jährlich zurück zu führen. Seitens der Hansestadt Rostock werden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um Haushaltsverbesserungen zu erreichen und in der Haushaltsplanung zu veranschlagen. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit beläuft sich per 31.12.2020 voraussichtlich auf -56,9 Mio. EUR. Der geplante Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit per 31.12.2020 beträgt -27,8 Mio. EUR.  In dem Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2021 werden weitere Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung aufgezeigt, die es zum frühestmöglichen Zeitpunkt umzusetzen gilt, um die uneingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock zu erreichen.

 

Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird um 15,41 VzÄ erhöht.

 

Für die Umsetzung der Änderungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz ist zwingend die Schaffung von 10 zusätzlichen Stellen im Bereich Unterhaltsvorschuss und einer weiteren Stelle für die Sachgebietsleitung erforderlich.

 

Das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss und Beistände hatte bisher 9 Mitarbeiter Beistände und 10 Mitarbeiter Unterhaltsvorschuss. Mit Anwachsen des Sachgebietes im Bereich Unterhaltsvorschuss wird eine Trennung in ein SG Beistände und ein SG Unterhaltsvorschuss vorzunehmen sein, um die Arbeitsabläufe abzusichern. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ohnehin der Mindestunterhalt ab dem 01.01.2017 erhöht und eine Anhebung des Kindergeldes zu erwarten ist. Der Aufwand für das Sachgebiet zum Jahreswechsel ist schon deshalb sehr hoch.  Einem zusätzlichen Andrang durch die nunmehr beschlossene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss /Beistände nicht gewachsen. In den letzten Wochen wurden bereits erste Antragstellungen durch die Unterhaltsberechtigten für den Jahresbeginn 2017 gestellt.


Allein die Ankündigung in den Medien in den letzten Tagen führte dazu, dass zunehmend bereits jetzt telefonische Anfragen durch die Bürger gestellt werden. Es ist zu erwarten, dass andere nachrangig verpflichtete Leistungsträger, wie die Jobcenter, ihre Leistungsempfänger zum in Kraft treten der Gesetzesänderung sofort auffordern werden, die vorrangige Leistung nach dem UVG zu beantragen. Es ist daher sehr frühzeitig mit einem hohen Antragsaufkommen zu rechnen.

 

Die Einrichtung der Stellen wird als unverzichtbar angesehen, um möglichst zeitnah auf die Ankündigung zu reagieren. Schon jetzt ist absehbar, dass die erforderlichen Stellen nicht bis zum 1.1.17 zur Verfügung stehen, obwohl dies nötig wäre.

 

Bei den verbleibenden 4,41 VzÄ handelt es sich um eine Korrektur (Schreibfehler) der 1. Änderung zum Stellenplan. In der 1. Änderung zum Haushaltsplanentwurf 2017 waren insgesamt 26,88 zusätzliche VzÄ aufgelistet, aber in der Zusammenstellung nur 22,47 VzÄ abgebildet worden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt weist einen negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2017 in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus, der durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden kann. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in 2017 in Höhe von 22,9 Mio. EUR aus, welche die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen in 2017 von 9,5 Mio. EUR abdecken und in Höhe von 13,5 Mio. EUR angemessen zum Abbau des negativen Finanzierungssaldos zum 31.12.2017 auf -106,7 Mio. EUR beitragen.

 

 

 

 

 

Roland Methling 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2016 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Abstimmung:                                                  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen mit Änderung

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

01.12.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen