Informationsvorlage - 2016/IV/2306

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2015/BV/0959

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 09.09.2015 (2015/BV/0959) beauftragte die Bürgerschaft den Oberbürgermeister eine Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock zu verhandeln, mit der sich die Hansestadt Rostock auf der Grundlage des Doppelhaushalt 2015/2016 (2015/BV/0786) und des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2030 (2015/BV/1066) verpflichtet, Haushaltsverbesserungen im Zeitraum 2015 bis 2018 in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR zu erwirtschaften und den gesetzlichen Haushaltsausgleich bis zum Jahre 2025 konsequent zu verfolgen.

 

Da die Entscheidung zum Haushaltssicherungskonzept mit Erlass über die „Rechtsaufsichtliche Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2015/2016 und zu den Haushaltssatzungen 2015/2016 der Städtebaulichen Sondervermögen der Hansestadt Rostock“ vom 17.12.2015 zurückgestellt und bislang, auch  auf der Grundlage der Stellungnahme der Stadtverwaltung vom  08.06.2016 nicht nachgeholt wurde, stagnierten die weiter führenden Verhandlungen und wurden erst am 07.11.2016 wieder aufgenommen. Der Hansestadt Rostock wurde zugesagt, nach Prüfung der kommenden Haushaltsplanung einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes zügig zum Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung zu kommen.

 

Die Konsolidierungshilfe, als „Hilfe zur Selbsthilfe“, wurde mit Stand vom 05.10.2016

neu berechnet und  beträgt auf der Grundlage der nun vorliegenden, festgestellten Eröffnungsbilanzen der Vergleichsgruppe nunmehr rd. 17 Mio. EUR (+0,4 Mio. EUR).


Aufgrund der bereits kommunizierten sehr guten vorl. Jahresergebnisse 2015 und 2016, die trotz der noch nicht abgeschlossenen Vereinbarung in die Abrechnung der Teilergebnisse einfließen werden, sowie des Ausblickes auf die Potentiale der Hansestadt Rostock im Konsolidierungsprozess könnte der Hansestadt Rostock in den nächsten beiden Jahren der Großteil der Konsolidierungshilfe (ca. 15 Mio. EUR) zufließen.

 

Die Konsolidierungsvereinbarung soll nunmehr bis zum Jahr 2020 ausgedehnt werden (Zeitpunkt der Auflösung des Fonds) und ist dahingehend sowie mit den  weiterführenden Teilzielen aber auch formal geringfügig anzupassen.

 

Zwischenzeitlich bestehen Erkenntnisse aus der Haushaltsentwicklung zum Doppelhaushalt 2015/2016 und den vorliegenden Entwürfen zur Haushaltsplanung 2017-2020 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes, aufgrund derer die Möglichkeit gesehen wird, bereits im Jahr 2020 die gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock herzustellen. Soweit die Haushaltskonsolidierung weiterhin stringent verfolgt wird, könnte es gelingen bis zum Jahr 2018 den Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf ein genehmigungsfreies Volumen zurück zu  führen.

 

Mit dem vorläufigen Jahresergebnis 2016 wird gegenüber der Planung in Höhe von 152,2 Mio. EUR nunmehr bereits eine Reduzierung des negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung auf 120 Mio. EUR erwartet.

 

Der Entwurf zur Haushaltsplanung 2017-2020 weist aufgrund des derzeitigen Planungsstandes 66,8 Mio. EUR Überschüsse im Finanzhaushalt aus, die in den nächsten vier Jahren, ergänzt durch alte und neue Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes  der Hansestadt Rostock den  Weg zurück zu einer wirkungsvollen Selbstverwaltung und Selbstbestimmung öffnen können.

 

Somit wird es möglich, die Hansestadt Rostock durch ihr wirtschaftliches und sparsames Handeln in Verbindung mit den Auswirkungen einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Hansestadt sowie einem weiterhin anhaltenden Niedrigzinsniveaus am Geldmarkt in die Lage zu versetzen, dem gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich und damit der Wiedererlangung der vollständigen Handlungsfähigkeit in einer nicht für möglich gehaltenen, erhöhten Geschwindigkeit näher zu kommen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben