Informationsvorlage - 2016/IV/2303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat Oktober 2016 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 31.10.2016.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 27.07.2016 beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2016.

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 31.10.2016 einen Wert von 482 TEUR. Damit ergibt sich eine positive Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 2.150 TEUR. Ursache der Zielabweichung sind die gegenüber dem Planansatz bessere Betriebsleistung (+ 1.518 TEUR) und ein um 632 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

Die im Vergleich zur Planung höhere Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die unterjährig gezahlten vorgezogenen städtischen Zuschüsse (+ 1.600 TEUR), die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens (+105 TEUR), den sonstigen Erträgen (+ 49 TEUR), geringeren Erstattungen aus der Nutzungsvereinbarung (-68 TEUR) und Zuschüssen des Landes (-161 TEUR). Die unterjährig zur Liquiditätssicherung gezahlten Zuwendungen der Hansestadt Rostock entstanden, durch die Umstellung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur von Theaterzuweisungen auf Theaterzuwendungen (Projektfördermittel). Zum 31.12.2016 werden die Zuschüsse der Hansestadt Rostock den geplanten Haushaltsansatz von 8.814 TEUR nicht überschreiten.

Der geringe Betriebsaufwand ist auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 315 TEUR), dem Personalaufwand (- 510 TEUR) sowie den Aufwendungen für bezogene Leistungen (- 2 TEUR) und den Abschreibungen (+ 195 TEUR) zurückzuführen.

 

 

 

 

 

 

Zudem entsteht der zum 31.10.2016 in Höhe von 482 TEUR ausgewiesene Jahresüberschuss auch durch die Planbestandteile, die teilweise oder vollständig nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Für die gerichtlich anhängige Kündigung des ehemaligen Intendanten Herr Sewan Latchinian werden bei Aufstellung der Bilanz für das Jahr 2016 Rückstellungen zu bilden sein. Die Gesellschaft geht diesbezüglich davon aus, dass der dafür erforderliche Aufwand durch die erwarteten Einsparungen im Personalbereich überwiegend kompensiert werden können, so dass die Personalaufwendungen insgesamt nicht ansteigen werden.

 

Nach der Vorausschau zum 31.12.2016 wird ein voraussichtlicher Jahresgewinn in Höhe von 68 TEUR erwartet. Das entspricht einer Plan-Ist-Abweichung von 25 TEUR

 

Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat das Ministerium Bildung, Wissenschaft und Kultur der Hansestadt Rostock zur Theaterförderung des Jahres 2016 mitgeteilt, dass bisher die Erfüllung der Auflagen aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 02.02.2016 auf der Grundlage der am 05.09.2016 vorgelegten Berichterstattung nicht vollständig nachgewiesen werden konnte. Deshalb hat das Ministerium 10 % (468.634,71 €) der Theaterförderung des Jahres 2016 vorerst einbehalten.

 

Mit Schreiben vom 04.11.2016 hat die Stadtverwaltung bereits angezeigt, dass die Auflagen als erfüllt angesehen werden. Unabhängig davon wurde jedoch zur Ergänzung des Berichtes die dritte Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes zur Neustrukturierung des Volkstheaters „Kooperation und Integration“ dem Ministerium übergeben. Eine Rückäußerung des Ministeriums steht derzeit noch aus.

 

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass mit der dritten Fortschreibung des Unternehmenskonzeptes der offene Nachweis zur Auflagenerfüllung erbracht werden konnte und die einbehaltene Fördersumme im Dezember nachgezahlt wird.

 

Die Geschäftsführung der VTR GmbH hat dem Aufsichtsrat die dritte Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes zur Neustrukturierung des Volkstheaters „Kooperation und Integration“ und den darauf aufbauenden Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Aufsichtsrat der VTR GmbH hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 der Gesellschafterin empfohlen, die dritte Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes als Ausgangsbasis für weitere Planungen zu verwenden und den Wirtschaftsplan 2017 zu beschließen.

 

Ein besonderer Schwerpunkt der dritten Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes und des Wirtschaftsplanes 2017 ist die Wiederbelebung der Sommerbespielung, vorzugsweise in der Halle 207.

 

Die Geschäftsführung der VTR GmbH beabsichtigt,  für die Sommerbespielung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur zu beantragen. Bei einem Informationsgespräch im Ministerium wurde der Geschäftsführung mitgeteilt, dass Aussicht auf eine 90 %-ige Förderung besteht.

 

Gefördert werden sollen ausschließlich mobile Anlagen, die sowohl in der Halle 207 als auch

 

 

 

 

 

an anderen Orten einsetzbar sind. Eine dezidierte Beschreibung des Projektes durch die VTR GmbH liegt als Anlage bei.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.01.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

19.01.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben