Beschlussvorlage - 2016/BV/2275

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 49.500 EUR (Brutto) im TH 73 für die Investitionsmaßnahme Nr. 7355201201800120 – Zuschuss zum Neubau Schöpfwerk Hefegraben, Pos. 2, Konto 55201.78440001 – Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände - zweckgebunden wird erteilt.
  2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 49.500 EUR aus dem Teilhaushalt 73,                  
  1. Investitionsmaßnahme Nr. 7355201201501019 – Investitionsstauabbau OT Stadtmitte, Rohrleitung             

      Konradibach UL einschl. Schachtbauwerke, Pos.2. Produktkonto 55201.78532000                     – Auszahlungen (i.H.v. 18.000,00 EUR) und           

      2.   Investitionsmaßnahme Nr. 7355201201501213 – Investitionsstauabbau OT
            Reutershagen, Rohrleitung 5 einschl. Umfluter und Schachtbauwerke, Pos.4.                     Produktkonto 55201.78532000 – Auszahlungen (i.H.v. 31.500,00 EUR)

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Erschießung des B-Plangebiets "Weißes Kreuz" werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Plangebietes errichtet. Die vorgesehenen Anlagen werden die östliche Flanke des "Schutzriegels" Mühlendamm bilden, welcher das Eindringen von Sturmfluten der Ostsee in das Trinkwasserschutzgebiet "Warnow" verhindern soll.

Es war nicht zu vermeiden, dass die konzipierte Schutzlinie neben der Warnow noch ein weiteres Fließgewässer, den Hefegraben, schneidet. Das bedeutet, dass für die Dauer einer Sturmflut, wenn die Schutzlinie geschlossen sein muss, der Abfluss der Fließgewässer unterbrochen ist. Während dieser Umstand für die Oberwarnow wegen der ausgedehnten Warnowniederung kein Problem darstellt, hat der an der Bebauung liegende Hefegraben keinen Platz zum Ausufern. Deshalb muss das Wasser des Hefegrabens während einer Sturmflut in die Unterwarnow gepumpt werden.

Zu diesem Zweck soll ein Pumpwerk in die Hochwasserschutzwand, welche den Hefegraben schneidet, integriert werden. Die Kosten für die Planung und die Errichtung des Pumpwerkes trägt die Hansestadt Rostock, weil sie für Gewässer wie den Hefegraben (Gewässer II. Ordnung) die ausbaupflichtige Körperschaft ist.

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

73

Amt für Umweltschutz

Produkt

55201

Gewässerunterhaltung und -aufsicht

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

---

---

Finanzhaushalt

55201.78440001

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände - zweckgebunden

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

7355201201800120

Zuschuss zum Neubau Schöpfwerk Hefegraben

Investitionsposition

02

Zuschuss zum Neubau Schöpfwerk Hefegraben

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

---

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

---

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

---

49.500,00

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

---

49.500,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Die Kosten für die Planung und die Errichtung des Pumpwerkes trägt die Hansestadt Rostock, weil sie für Gewässer wie den Hefgraben (Gewässer II. Ordnung) die ausbaupflichtige Körperschaft ist.

 

 

 

 

unvorhersehbar:

Die Integration der Belange des Hochwasserschutzes in das B-Plangebiet "Weißes Kreuz" erwies sich als äußerst schwierig. Die bereits seit mehreren Jahren laufenden Vorplanungen mussten immer wieder verworfen oder angepasst werden. Vor diesem Hintergrund wurde durch das Amt 73 eingeschätzt, dass die Realisierung der Hochwasserschutzanlagen, und damit auch die Realisierung des Details "Pumpwerk Hefegraben", nicht vor 2019 zu erwarten ist. Die Mittel wurden dementsprechend ab 2018 (für die Erarbeitung der Genehmigungsplanung) eingeordnet.

Außerordentliche Bemühungen von seiten des Landes (vertreten durch das StALU MM) haben jedoch dazu geführt, dass bereits in diesem Jahr eine für alle Beteiligten akzeptable Variante der Trassenführung gefunden wurde. Wegen günstiger haushalterischer Voraussetzungen, ist das StALU MM in der Lage, die Genehmigungsplanung für die Hochwasserschutzanlagen im B-Plangebiet "Weißes Kreuz" noch im laufenden Haushaltsjahr in Auftrag zu geben. Da die Planung des Pumpwerkes Hefegraben in die Gesamtplanung des Landes integriert werden muss, ergibt sich für die HRO die Notwendigkeit, die ursprünglich für 2018 vorgesehenen Mittel bereits 2016 auszuzahlen.

 

 

 

 

2.a               Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

73

Amt für Umweltschutz

Produkt

55201

Gewässerunterhaltung und -aufsicht

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

---

---

Finanzhaushalt

55201.78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

7355201201501019

Investitionsstauabbau OT Stadtmitte

Investitionsposition

02

Rohrleitung Konradibach UL einschl. Schachtbauwerke

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

---

18.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

---

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

---

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

---

18.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

---

18.000,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

Die Rohrleitung Konradibach sollte erneuert werden. Die Gesamtnutzungsdauer für Rohrleitungen ist bereits überschritten. Die Rohrleitung befindet sich unter einem ehemaligen Bahndamm. Die Gleisanlagen wurden durch die Deutsche Bahn zwischenzeitlich zurückgebaut, da hierfür kein Bedarf mehr besteht. Die Investitionsstauabbau-Maßnahme OT Stadtmitte ist momentan somit nicht nötig.

 

 

 

 

2.b               Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

73

Amt für Umweltschutz

Produkt

55201

Gewässerunterhaltung und -aufsicht

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

---

---

Finanzhaushalt

55201.78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

7355201201501213

Investitionsstauabbau OT Reutershagen

Investitionsposition

04

Rohrleitung 5 einschl. Umfluter und Schachtbauwerke

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

---

31.500,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

---

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

---

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

---

31.500,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

---

31.500,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

Die Rohrleitung 5 sollte erneuert werden, da die Gesamtnutzungsdauer für Rohrleitungen bereits überschritten ist. Da jedoch bislang durch den Wasser- und Bodenverband keine Kamerabefahrung und keine Schadensbeurteilung erfolgten, kann derzeit für die Investitionsstauabbaumaßnahme keine Aufgabenstellung formuliert werden. Deshalb wurde die geplante Investitionsstauabbau-Maßnahme OT Reutershagen verschoben und wird voraussichtlich ab 2020 durchgeführt

 

 

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.12.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen