Beschlussvorlage - 2016/BV/2256
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 45 Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen in Höhe von 150.000 Euro im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.11.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
01.12.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2016
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 150.000,00 Euro im Teilhaushalt 45 für das Produktsachkonto 25102.54190020/74190020 Zuschüsse an Verbände und Vereine.
Die Deckung erfolgt durch Erträge/Einzahlungen in den Produktsachkonten 25102.41442010/61442010 in Höhe von 150.000 Euro.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung M-V, § 6 Abs. 4 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Landesförderung für „Kunstsammlung Neue Wä(e)nde für die Kunst und visuelle Präsentation (touch-flatscreen) Schaudepoterweiterung der Hansestadt Rostock (Kunsthalle) wurde laut Zuwendungsbescheid vom 18.07.2016 für das Jahr 2016 und Folgejahre auf 150.000 Euro erhöht. Bei der Planung für das laufende Haushaltsjahr war dies noch nicht absehbar, da die Förderung bisher an den Betreiberverein pro kunsthalle e.V. gezahlt wurden. Ab 2016 soll die Förderung an die Hansestadt Rostock gezahlt werden und durch an den Verein ausgezahlt werden, um eine Rückforderung nicht verbrauchter Mittel zu verhindern.
Die Förderung des Landes dient der Betreibung der Kunsthalle Rostock. Auf die Mittel kann nicht verzichtet werden. Es entstehen keine Mehraufwendungen für die Hansestadt Rostock.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 45 | Städtische Museen |
Produkt | 25102 | Kunsthalle |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
Finanzhaushalt | 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
|
| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0 | 0 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0 | 0 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
|
|
| |
echte Deckungsfähigkeit |
|
|
| |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 150.000 | 150.000 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
|
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
| 0 | 0 |
Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 150.000 | 150.000 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Die Förderung des Landes dient der Betreibung der Kunsthalle Rostock. Auf die Mittel kann nicht verzichtet werden. Es entstehen keine Mehraufwendungen für die Hansestadt Rostock.
unvorhersehbar:
Die Landesförderung wurde für das Jahr 2016 und Folgejahre auf 150.000 Euro erhöht. Bei der Planung für das laufende Haushaltsjahr war dies noch nicht absehbar, da die Förderung bisher an den Betreiberverein pro kunsthalle e.V. gezahlt wurden. Ab 2016 soll die Förderung an die Hansestadt Rostock gezahlt werden und durch Rechnungslegung an den Verein ausgezahlt werden, um eine Rückforderung nicht verbrauchter Mittel zu verhindern.
- Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und –einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 45 | Städtische Museen |
Produkt | 25102 | Kunsthalle Rostock |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 41442010 | Zuweisung vom Land |
Finanzhaushalt | 61442010 | Zuweisung vom Land |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen |
| 150.000 | 150.000 |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 150.000 | 150.000 |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0 | 0 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0 | 0 |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 150.000 | 150.000 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 150.000 | 150.000 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Die Förderung des Landes dient der Betreibung der Kunsthalle Rostock. Auf die Mittel kann nicht verzichtet werden. Es entstehen keine Mehraufwendungen für die Hansestadt Rostock.
Roland Methling