Beschlussvorlage - 2016/BV/2256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 150.000,00 Euro im Teilhaushalt 45 für das Produktsachkonto 25102.54190020/74190020 Zuschüsse an Verbände und Vereine.

 

Die Deckung erfolgt durch Erträge/Einzahlungen in den Produktsachkonten 25102.41442010/61442010 in Höhe von 150.000 Euro.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Kommunalverfassung M-V, § 6 Abs. 4 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Landesförderung für „Kunstsammlung Neue Wä(e)nde für die Kunst und visuelle Präsentation (touch-flatscreen) Schaudepoterweiterung der Hansestadt Rostock (Kunsthalle) wurde laut Zuwendungsbescheid vom 18.07.2016 für das Jahr 2016 und Folgejahre auf 150.000 Euro erhöht. Bei der Planung für das laufende Haushaltsjahr war dies noch nicht absehbar, da die Förderung bisher an den Betreiberverein pro kunsthalle e.V. gezahlt wurden. Ab 2016 soll die Förderung an die Hansestadt Rostock gezahlt werden und durch an den Verein ausgezahlt werden, um eine Rückforderung nicht verbrauchter Mittel zu verhindern.

 

Die Förderung des Landes dient der Betreibung der Kunsthalle Rostock. Auf die Mittel kann nicht verzichtet werden. Es entstehen keine Mehraufwendungen für die Hansestadt Rostock.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

45

Städtische Museen

Produkt

25102

Kunsthalle

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

Finanzhaushalt

74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

150.000

150.000

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

0

0

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

150.000

150.000

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Die Förderung des Landes dient der Betreibung der Kunsthalle Rostock. Auf die Mittel kann nicht verzichtet werden. Es entstehen keine Mehraufwendungen für die Hansestadt Rostock.

 

unvorhersehbar:

Die Landesförderung wurde für das Jahr 2016 und Folgejahre auf 150.000 Euro erhöht. Bei der Planung für das laufende Haushaltsjahr war dies noch nicht absehbar, da die Förderung bisher an den Betreiberverein pro kunsthalle e.V. gezahlt wurden. Ab 2016 soll die Förderung an die Hansestadt Rostock gezahlt werden und durch Rechnungslegung an den Verein ausgezahlt werden, um eine Rückforderung nicht verbrauchter Mittel zu verhindern.

 

 


  1. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und –einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

45

Städtische Museen

Produkt

25102

Kunsthalle Rostock

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

41442010

Zuweisung vom Land

Finanzhaushalt

61442010

Zuweisung vom Land

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

0

0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

 

150.000

150.000

Mehrerträge, -einzahlungen

=

150.000

150.000

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0

0

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

150.000

150.000

als Deckungsquelle eingesetzt

 

150.000

150.000

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Die Förderung des Landes dient der Betreibung der Kunsthalle Rostock. Auf die Mittel kann nicht verzichtet werden. Es entstehen keine Mehraufwendungen für die Hansestadt Rostock.

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen