Änderungsantrag - 2016/BV/2079-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Es werden 100.000 € zusätzlich für die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Investitionshaushalt als neue Maßnahme in 2017 bereit gestellt.

 

Die Mittel fließen zweckgebunden an den KOE für die Errichtung von Photovoltaikanlagen
zur Stromerzeugung auf städtischen Gebäuden.

 

Mittel- bis langfristig ergeben sich Kostenvorteile durch die Einsparung von Stromkosten.

 

Deckung:  Teilhaushalt 62 Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt

Produkt 11402 Liegenschaften, Sonstige laufende Erträge (Band III, Seite 363, laufende Nr. 9) Der Ansatz 2017 wird von 5.011.100 Euro auf 5.111.100 Euro erhöht. In der Investitionsübersicht Band III Seite 367 werden die Einzahlungen für Sachanlagen (laufende Nr. 11) dementsprechend von 5.000.000 Euro auf 5.100.000 Euro erhöht.

 

Der Ergebnis-und Finanzhaushalt 2017 bzw. die Investitionsplanung sind entsprechend anzupassen.

 

 

Sachverhalt:

 

Rostock hat sich zum Ziel gesetzt, den Verbrauch fossiler Energien zu reduzieren und zum Klimaschutz beizutragen.

 

Der hier vorgeschlagene Topf soll die Planung und Errichtung von kleineren Photovoltaikanlagen ermöglichen. Mit diesen kann Strom für etwa 15 Cent/kWh erzeugt werden und damit günstiger, als er von Stromanbietern bereitgestellt wird.

 

Die Anlagen sind so auszulegen, dass ein möglichst großer Anteil des Stroms für den Eigenverbrauch genutzt werden kann.

 

Besonders Verwaltungsgebäude und Schulen eignen sich für solche Photovoltaikanlagen, da sie tagsüber den höchsten Stromverbrauch haben und daher Solarenergie besonders effizient nutzen können.

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Beschlüsse

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30.11.2016 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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01.12.2016 - Finanzausschuss - abgelehnt

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07.12.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt